@Helmut Reinhard: Da muss ich dann doch widersprechen.
Grundsätzlich haben Sie recht, im Hinblick auf die Gewährung einer Amtsangemessenen Besoldung (AaB) ist ein Sockelbetrag ist abzulehnen.
Das neue Besoldungsgesetz dient aber nicht der Gewährung der AaB (weder ist das der Anspruch, noch die Realität), sondern sollte die Auswirkungen des Reallohnverlustes in der Beamtenschaft abmildern.
Der Inflationsbedingte Reallohnverlust wirkt sich in den unteren Besoldungsgruppen ganz besonders aus, weshalb die Gewährung eines Sockelbetrages eigentlich geboten wäre.
Das Vorbringen von Bedenken wegen der AaB ist reines Gewäsch des Dienstherren, es geht nur darum Geld zu sparen. Oder denkt irgendjemand, das wir höheren Besoldungsgruppen (Ich selber A12, also nicht betroffen vom fehlenden Sockel) einen Euro mehr bekommen haben, nur weil der Sockel eingespart wurde?
Anderer Punkt: Wie zu erwarten war, wird die Inflationsprämie nicht an Beamte ausgezahlt, welche zu den Stichtagen in Elternzeit sind. Macht ja auch Sinn, die haben ja keine höheren Ausgaben