Autor Thema: Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024  (Read 52047 times)

Helli04

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #60 am: 08.05.2024 16:21 »
Das Ergebnis ist einfach nur ein Armutszeugnis und wahnsinnig enttäuschend für alle die die 200 € Erhörung durch die Anhebung nicht erreichen. Gerade für junge Familien die, wie viele andere auch, durch die Inflation der letzten Jahre finanziell wirklich zurückstecken mussten, ist das Ergebnis ein herber Rückschlag. Durch mehrere Jahre Elternzeit und aktueller Teilzeitbeschäftigung bin ich frisch in die A10 gerutscht. Stufe 3. Also weit weg von den 200 € Sockelbetrag die versprochen wurden. Trotz der Inflationsprämie (die ich durch meine Teilzeit ja auch nur anteilig erhalte), ist das einfach ein Witz. Ich persönlich habe mir viel von den Verhandlungen erhofft, aber vielleicht bin ich auch noch nicht lange genug dabei und gehe da noch zu naiv ran.

In A10 macht es doch ohnehin fast keinen Unterschied, in Teilzeit sowieso nicht?

SHBEW

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #61 am: 08.05.2024 16:33 »
Das Update von
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/
und
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
ist nun erfolgt.

Wir haben auch eine Vergleichstabelle +4,8% mit +200 Euro erstellt.

Die Tabelle ist super,  danke für die Mühe - so schwarz auf weiß bzw. bunt ist das wieder sehr interessant und wie so oft nicht überraschend

bettelmusikant

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #62 am: 08.05.2024 16:33 »
Da wart ihr schnell! Mal schauen, ob die jeweiligen Bezügestellen das noch schnell genug umgesetzt bekommen!

Helmut Reinhard

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #63 am: 09.05.2024 12:14 »
Ich halte den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) für sehr geglückt. Insbesondere die Begründung, dass „sich jede Erhöhung um einen Sockel-, Mindest- oder Festbetrag auf das verfassungsrechtliche Abstandsgebot der amtsangemessenen, abgestuften Alimentation negativ auswirkt und zu einer leistungsfeindlichen Einebnung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen führt, war die Umrechnung der tariflich vereinbarten Sockel-, Mindest- und Festbeträgen in lineare Prozentpunkte zwingend erforderlich und insofern verfassungsrechtlich geboten.
Alle diejenigen die sich immer für eine Sockelanpassung aussprechen, sollten sich die vielfältigen höchstrichterliche Rechtsprechung zum Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsstufen bewusst sein.
Nur Erhöhungen um den gleichen Prozentsatz über alle Besoldungsgruppen hinweg sind abstandwahrend, sie vergrößern zwar in absoluten Beträgen, verändern bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nicht.
Insofern ist der Gesetzentwurf dieser Fraktionen, wahrscheinlich unter tatkräftiger hervorragender Hilfe des Innenministeriums, sehr geglückt.
Auch in Zukunft sollte auf Sockelanpassungen aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden. Auch das Zulagen(unwesen!) sind auch deshalb immer wieder zu hinterfragen (Siehe Urteil der 5. Kammer des VG in Berlin zu dortigen Stadtzulage).

Marius

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #64 am: 09.05.2024 14:47 »
Hallo Helmut Reinhard,

wo ist denn der Gesetzesentwurf einsehbar?


Finanzer

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #66 am: 10.05.2024 08:03 »
@Helmut Reinhard: Da muss ich dann doch widersprechen.
Grundsätzlich haben Sie recht, im Hinblick auf die Gewährung einer Amtsangemessenen Besoldung (AaB) ist ein Sockelbetrag ist abzulehnen.
Das neue Besoldungsgesetz dient aber nicht der Gewährung der AaB (weder ist das der Anspruch, noch die Realität), sondern sollte die Auswirkungen des Reallohnverlustes in der Beamtenschaft abmildern.
Der Inflationsbedingte Reallohnverlust wirkt sich in den unteren Besoldungsgruppen ganz besonders aus, weshalb die Gewährung eines Sockelbetrages eigentlich geboten wäre.

Das Vorbringen von Bedenken wegen der AaB ist reines Gewäsch des Dienstherren, es geht nur darum Geld zu sparen. Oder denkt irgendjemand, das wir höheren Besoldungsgruppen (Ich selber A12, also nicht betroffen vom fehlenden Sockel) einen Euro mehr bekommen haben, nur weil der Sockel eingespart wurde?


Anderer Punkt: Wie zu erwarten war, wird die Inflationsprämie nicht an Beamte ausgezahlt, welche zu den Stichtagen in Elternzeit sind. Macht ja auch Sinn, die haben ja keine höheren Ausgaben  >:(

Marius

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #67 am: 11.05.2024 09:01 »
Die erste der drei Lesungen findet am Donnerstag statt. Die nächste Plenarsitzung ist der 04.06.  Nach welcher Rechtsgrundlage sollen wir für den Monat Juni die erste Tranche der Inflationsausgleichszahlung erhalten? Siehe § 2 des Gesetzesentwurfes, wonach für den Monat Juni und Juli und November eine Inflationsausgleichszahlung geleistet wird, das Gesetz zu diesem Datum jedoch noch gar nicht in Kraft treten kann.
Die Besoldung wird ja bekanntermaßen monatlich im Voraus überwiesen.

Hessenbub

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #68 am: 12.05.2024 07:30 »
Die Inflationsausgleichszahlung wird noch etwas auf sich warten lassen.
Wie von Marius geschrieben, die erste Lesung findet am Donnerstag 16. Mai statt. Danach wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss verwiesen. Dieser tagt am 05. Juni. Unwahrscheinlich, dass der Innenausschuss in der ersten Sitzung zu einer Beschlussempfehlung kommt.
Weitere Termine Innenausschuss: 05. Juni, 26. Juni, 28. August. Das Parlament tagt am 04. Juni; 18.- 20. Juni, 09.-11 Juli und dann erst wieder im September.

Mal ein möglicher Zeitablauf.

1. Lesung 16. Mai
Innenausschuss 05. Juni
Innenausschuss 26. Juni
2. und 3. Lesung 09.-11 Juli

Mögliche Auszahlung Ende Juli mit dem Gehalt für August.
 

Standesbeamter

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #69 am: 13.05.2024 08:54 »
Die erste der drei Lesungen findet am Donnerstag statt. Die nächste Plenarsitzung ist der 04.06.  Nach welcher Rechtsgrundlage sollen wir für den Monat Juni die erste Tranche der Inflationsausgleichszahlung erhalten? Siehe § 2 des Gesetzesentwurfes, wonach für den Monat Juni und Juli und November eine Inflationsausgleichszahlung geleistet wird, das Gesetz zu diesem Datum jedoch noch gar nicht in Kraft treten kann.
Die Besoldung wird ja bekanntermaßen monatlich im Voraus überwiesen.

Wenn du am 01.07. beschäftigt warst, bekommst du die IAZ für Juli - auch wenn diese wohl erst später ausgezahlt wird.

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #70 am: 15.05.2024 17:47 »
Anderer Punkt: Wie zu erwarten war, wird die Inflationsprämie nicht an Beamte ausgezahlt, welche zu den Stichtagen in Elternzeit sind. Macht ja auch Sinn, die haben ja keine höheren Ausgaben  >:(

Das ist so nicht korrekt.

Zitat
Berechtigte nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 erhalten jeweils eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe
von 1 000 Euro
1. für den Monat Juni 2024, wenn am 15. März 2024,
2. für den Monat Juli 2024, wenn am 1. Juli 2024,
3. für den Monat November 2024, wenn am 1. November 2024
ein Dienstverhältnis und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1.
November 2024 ein Anspruch auf laufende Bezüge aus dem Dienstverhältnis bestand.

Muss halt noch so angenommen werden.

Olipo

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #71 am: 17.05.2024 15:09 »
Die Inflationsausgleichszahlung wird noch etwas auf sich warten lassen.
Wie von Marius geschrieben, die erste Lesung findet am Donnerstag 16. Mai statt. Danach wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss verwiesen. Dieser tagt am 05. Juni. Unwahrscheinlich, dass der Innenausschuss in der ersten Sitzung zu einer Beschlussempfehlung kommt.
Weitere Termine Innenausschuss: 05. Juni, 26. Juni, 28. August. Das Parlament tagt am 04. Juni; 18.- 20. Juni, 09.-11 Juli und dann erst wieder im September.

Mal ein möglicher Zeitablauf.

1. Lesung 16. Mai
Innenausschuss 05. Juni
Innenausschuss 26. Juni
2. und 3. Lesung 09.-11 Juli

Mögliche Auszahlung Ende Juli mit dem Gehalt für August.

Den Inflationszahlungen wurde gestern im Landtag durch alle Parteien einstimmig zugestimmt.
Auf die zeitliche Notwendigkeit wurde dabei -insbesondere für die unteren Gehaltsstufen- hingewiesen.
Es ist davon auszugehen, dass es - wie analog in einigen anderen Bundesländern auch geschehen - für Juni eine Vorauszahlung der 1000,-€ geben wird obwohl das Gesetz formal noch nicht beschlossen ist

Berti0809

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #72 am: 17.05.2024 16:42 »
Wie kommst du darauf? Ich habe gestern die Plenarsitzung, vor allem den betreffenden TOP dazu, live angeschaut, konnte dein beschriebenes Vorgehen aber nicht mit einer Silbe wahrnehmen.  Im Gegenteil: der Gesetzentwurf wurde, wie schon prophezeit, in den Innenausschuss gegeben.

sapere aude

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #73 am: 17.05.2024 17:09 »
Die erste IAP-Zahlung erfolgt mit der nächsten Besoldung, also Ende Mai für Juni.

BrotherJay

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Antw:Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
« Antwort #74 am: 17.05.2024 21:57 »
Nabend zusammen,

soweit ich die Drucksache 21/570 vom 16.05. richtig lese, wurde der Entwurf geändert auf:

+7,9% zum Februar ˋ25
+2,5% zum August ˋ25

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/0/00570.pdf

Schöne Pfingsten.