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Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024

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Standesbeamter:

--- Zitat von: BrotherJay am 17.05.2024 21:57 ---Nabend zusammen,

soweit ich die Drucksache 21/570 vom 16.05. richtig lese, wurde der Entwurf geändert auf:

+7,9% zum Februar ˋ25
+2,5% zum August ˋ25

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/0/00570.pdf

Schöne Pfingsten.

--- End quote ---

Das ist ein Antrag der AfD - schön wär's, wenn ab Februar erstmal mehr Geld fließen soll aber ... das ist ein Antrag der AfD ...

sapere aude:
Ohne Zweifel, ist früher mehr mehr.
Das "Sockelproblem" löst dieser Änderungsantrag aber nicht.
Laut TV-H soll die Erhöhung in Summe, also Februar und August, mindestens 340 Euro betragen.
"Soweit die Summe der Erhöhungen nach Satz 1 Buchstaben a und b insge­samt keine Erhöhung um 340,00 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. August 2025 auf 340,00 Euro festgesetzt."
M. E. ist daher die Gesamtbetrachtung viel wichtiger als das Erreichen des Sockelbetrages im Februar. Durch das Abschmelzen der Augusterhöhung erfolgt daher nur eine Verschiebung der (empfundenen) Ungerechtigkeit: Wenn 7,9 % für 200 Euro notwendig sind, erreichen 2,5 % nicht 140 Euro. Insgesamt daher ein populistischer Taschenspieler-Trick.

Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.

MoinMoin:

--- Zitat von: sapere aude am 18.05.2024 07:42 ---
Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.

--- End quote ---
Nö, sie sind maximal lose gekoppelt.
Könnten aber grundgesetzkomform auch komplett ignoriert werden.

sapere aude:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.05.2024 08:10 ---
--- Zitat von: sapere aude am 18.05.2024 07:42 ---
Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.

--- End quote ---
Nö, sie sind maximal lose gekoppelt.
Könnten aber grundgesetzkomform auch komplett ignoriert werden.

--- End quote ---

... natürlich, wenn die notwendigen Anpassungen auf andere Art und Weise erfolgen. Jede Veränderung der Besoldung muss unter Berücksichtigung der Verfassung erfolgen und damit amtsangemessen sein. Daher ergibt sich eine untrennbar Verbindung dieser Komplexe.

NickHume:
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