Hallo,
ich hätte mal eine spezifische Frage zu den Konkurrenzregeln in §4. Und zwar bin ich als Beamtin im Mai vom Bund zum Land Hessen gewechselt. Ich habe beim Bund in 2023 eine Inflationsausgleichsprämie bekommen und würde jetzt die letzten zwei Zahlungen (2000 €) vom Land Hessen auch bekommen, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit ich weiß, ist die Inflationsausgleichszahlung arbeitgeberabhängig und kann daher grds. einem Arbeitnehmer auch mehrfach gezahlt werden. Wenn ich umgekehrt gewechselt wäre, dann hätte ich ja schließlich auch Pech gehabt und so hätte ich einfach mal Glück. Warum ich frage, na ja der Dienstherr stellt sich quer und beruft sich auf diese Konkurrenzregel, ist das so rechtens? Hat da jemand bereits Erfahrungen mit gemacht.
VG