Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel von E10 Stufe 3 zu E11
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acg146:
Hallo zusammen,
eine Bekannte wechselt demnächst innerhalb desselben Arbeitgebers von der Entgeltgruppe 10 Stufe 3 TV-L zur E11 TV-L. Die alte und neue Tätigkeit sind relativ vergleichbar, wenn auch in einer anderen Fachbehörde desselben Bundeslandes.
Man kann ihr aktuell noch nichts über die Stufenzuordnung mitteilen, jedoch würde mit Blick auf die aktuelle (und vermutlich auch zukünftige) Entgelttabelle die E11 Stufe 2 geringer ausfallen als ihre aktuelle E10 Stufe 3.
Wie würde es ablaufen, falls sie dennoch in Stufe 2 eingruppiert würde? Wird dann zusätzlich ein Betrag in Höhe der Differenz von E11 Stufe 2 zur E10 Stufe 3 gezahlt?
Danke im Voraus für die Antworten!
E15TVL:
Eine ganz normale Änderung der auszuübenden Tätigkeiten mit Höhergruppierung. Die neue Stufe in E 11 ist Stufe 3. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren und verhandeln.
acg146:
@E15TVL
Aber fällt man normalerweise nicht bei einer Höhergruppierung eine Stufe runter?
Wäre die „nicht zu diskutierende“ Stufe 3 dann wegen des sonst niedrigeren Gehalts?
MoinMoin:
--- Zitat von: acg146 am 09.11.2023 15:25 ---@E15TVL
Aber fällt man normalerweise nicht bei einer Höhergruppierung eine Stufe runter?
Wäre die „nicht zu diskutierende“ Stufe 3 dann wegen des sonst niedrigeren Gehalts?
--- End quote ---
Nein.
Ja sie ist dann in Stufe 3 weil so die Regeln sind die der TV hat.
E15TVL:
--- Zitat von: acg146 am 09.11.2023 15:25 ---Wäre die „nicht zu diskutierende“ Stufe 3 dann wegen des sonst niedrigeren Gehalts?
--- End quote ---
Du hast ja selbst schon erkannt, dass E 11 Stufe 2 weniger wäre. Da aber betragsmäßig höhergruppiert wird, man also immer mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält, führt eine Höhergruppierung in dem Fall in Stufe 3.
Schau mal hier im TV-L-Forum paar Beiträge weiter runter. Gestern hatte der User @Hanibal eine ganz ähnliche Frage.
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