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Absage ohne Vorstellungsgespräch

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VFA West:
Hallo Leute,

ich hatte mich Anfang August bei einer Bundesbehörde auf eine Stelle beworben. Kurz darauf folgte eine andere Stellenausschreibung derselben Behörde, welche auch interessant für mich klang und für die ich sogar einschlägige oder zumindest förderliche Berufserfahrung hatte. Ich rief dort an und fragte, ob es in Ordnung sei, mich auf beide Stellen zu bewerben. Die Kollegin war äußerst freundlich und sicherte mir zu, dass dies sogar gar nicht so selten vorkomme, jedes Auswahlverfahren unabhängig voneinander erfolgen würde und ich im Falle von zwei Zusagen dann eben "die Qual der Wahl" hätte. Also folgte meine Bewerbung auf die zweite Stelle Ende September.

Anfang Oktober hatte ich das Vorstellungsgespräch für die erste Stelle, zu dem ich nach ca. 2 Wochen bereits im August eingeladen wurde. Am Ende des Gesprächs nahm ich Bezug auf die andere Stelle, auf die ich mich ebenfalls beworben hatte. Seltsamerweise hatte ich das Gefühl, dass die Auswahlkommission von dieser noch gar nichts wusste. Ende Oktober folgte die Absage.

Für die andere Stelle kam bisher keine Einladung zu einem Auswahlgespräch, obwohl die Frist bereits Ende September endete. Ich gehe auch nicht mehr davon aus, dass noch eine kommen wird. Obwohl ich für diesen Bereich noch nicht einmal mehr wirklich eingearbeitet werden müsste und ich super Arbeitszeugnisse habe. Meint ihr, dass ich aufgrund des ersten Gesprächs schon raus bin, obwohl es dort um eine ganz andere Stelle ging? Man sicherte mir ja zu, dass beide Verfahren unabhängig voneinander erfolgen.

Danke im Voraus! :-)

clarion:
Vielleicht hat man auch einfach kein Auswahlverfahren terminiert. Erfahren wirst Du es schlussendlich nur, wenn Du anrufst und fragst.

Max:
Falls du dich nicht auf eine Führungsposition oder Stellen im gleichen Refarat beworben hast, wäre es zumindest in unserem Amt nicht überraschend,  wenn die Auswahlkommission keine Kenntnis der anderen Stelle hätte, da jeder Personaler seinen Bereich hat und die Auswahl durch die unmittelbare Führungskraft und dessen Team erfolgt. Je nachdem wie du dann über die alternative Stelle sprichst,  kannst du dich dann als uninteressiert an der zu vergebenen Stelle rauskegeln.
Wenn du Pech hast,  hatte sich für die andere Stelle bereits intern jemand herauskristallisiert oder die Bewerberlage war sehr gut.
Über einen Monat zwischen Bewerbungsfrist und Einladung zum Vorstellungsgespräch sollte heutzutage der Vergangenheit angehören,  kommt aber schon mal vor,  wenn es Probleme mit der Verfügbarkeit bzgl. der Terminierung gibt.

VFA West:
Danke für eure Antworten. Ich habe das Gefühl, dass es keine gute Idee war, sich gleichzeitig auf zwei Stellen zu bewerben. Das kommt halt so rüber, als wäre es mir egal, welche ich dann am Ende bekomme. Es handelte sich um Stellen innerhalb desselben Referats. Trotzdem finde ich es schade, dass ich für die zweite Stelle nicht nochmal eine Chance bekomme. Aber einen Anspruch auf Einladung zum Gespräch hat man nicht oder? Es liegt keine Schwerbehinderung vor.

RsQ:
Gräm' dich nicht. Wenn man zwei Stellen interessant findet und qualifiziert ist, gibt es m. E. keinen vernünftigen Grund, sich nicht auf beide zu bewerben. Hinterfragen sollte sich dann ggf. die (Personal-)Abteilung, sofern sie das wirklich als Problem empfindet (was wir natürlich nicht wissen).

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