Ich halte es für einen sehr schlechten Stil, nicht abzusagen, man wird doch wohl ein Standardabsageschreiben haben, wo man Namen und Adresse austauschen kann.
Wenn man nicht absagt, kann sich der Arbeitgeber in einem Konkurrentenverfahren auch nicht auf die Zwei Wochenfrist berufen, wobei es auch nicht erfolgversprechend ist, monatelang nicht nach dem Bewerbungsverfahren gefragt zu haben.