Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Lücke zwischen 2 Stellen
Canna:
In beiden Fällen die gleiche Entgeltgruppe 13
ISN:
In der alten Fassung des § 16 TVöD Bund wurde nach Entgeltgruppen differenziert und einschlägige Berufserfahrung war bei einer Unterbrechung nicht mehr anrechenbar. Seit der Neufassung ab 01.03.2016 gibt es die Voraussetzung des unmittelbaren Anschlusses nicht mehr.
Schau mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34221-einschlaegige-berufserfahrung-bund_idesk_PI13994_HI14982508.html#:~:text=Mit%20der%20Neufassung%20des%20%C2%A7,vorangehendes%20Arbeitsverh%C3%A4ltnis%20zum%20Bund%20beschr%C3%A4nkt.
Canna:
Vielen Dank ISN.
Daraus lese ich, dass es komplett dem neuen Arbeitgeber überlassen ist, wie er die einschlägige Berufserfahrung anerkennt und, dass eine Lücke von wenigen Monaten überhaupt kein Problem darstellen muss. Die Arbeitserfahrung bleibt ja die Gleiche.
Berichtigt mich gerne.
Gruß
Canna
ISN:
Die Beurteilung, ob es eine einschlägige Berufserfahrung ist, könnte schwierig sein, wenn sie schon lange zurückliegt. Ein Zeitraum von wenigen Monaten dürfte aber kein Problem sein. Wenn die Beruferfahrung aber einschlägig ist, führt das unmittelbar zur entsprechenden tariflichen Stufe. Dann hat der Arbeitgeber keinen Spielraum.
clarion:
Muss denn die angebrochen Stufenlaufzeit auch anerkannt werden?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version