Lücke zwischen 2 Stellen

Begonnen von Canna, 10.11.2023 10:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Canna

Hallo liebe Experten,

nach 30 min Google bin ich immer noch nicht schlauer und finde verschiedene Aussagen zu folgender Frage:

Was passiert mit
a) Meinen Erfahrungsstufen und
b) mit den Jahren die ich schon zwischen 2 Stufen gesammelt habe

wenn ich eine Stelle kündige und eine andere erst in 1-4 Monaten beginnne?
Ich habe auch schon im Gesetz nachgelesen, finde aber keine verlässliche Aussage. Ist das eher Verhandlungsbasis bei der neuen Stelle dann? Oder gibt es da glasklare Regeln?
Logisch wäre es ja nicht, dass wenige Monate neue Stelle suchen, ggf Umzug usw dazu führen, dass man da Arbeitserfahrung verliert sozusagen. Aber mit Logik kommt man ja nicht immer weiter..

Vielen Dank!
Canna

VFA West

Hey, nenn' doch mal ein paar Eckdaten. Wie viele Jahre Berufserfahrung hattest du denn bis zum Ausstieg? Welche Stufe hattest du erreicht?

MoinMoin

Wenn du deinen AG wechselst, dann sind alle deine Erfahrungsstufen und Zeiten weg.
Du bekommst nur durch einschlägige Berufserfahrung mehr als die Stufe 1.

Der Rest ist verhandelbar.

Canna

Hallo, gerne nenne ich ein paar Eckdaten. Ich dachte das wäre eine allgemeine Frage und bräuchte dies nicht.


Ich bin im TVÖD in Erfahrungsstufe 3. Beim Ausscheiden hätte ich ca. 2 Jahre in dieser Erfahrungsstufe gearbeitet, stünde also eigentlich 1 Jahr vor Stufe 4.
Wenn ich nun zu einem anderen AG, auch in TVÖD Bund wechsle, würde ich ja hoffen, dass das hier genau so ist. Weiß ich auch aus eigener Erfahrung, dass das geht. Heikel scheint es aber zu sein, wenn der Wechsel nicht ohne Lücke geschieht. Und deshalb meine Frage hier.

@ MoinMoin: Der Wechsel wäre in einem ähnlichen Fachbiet, dass die Erfahrung einschlägig ist können wir also einfach mal annehmen.
Die Frage ist die Lücke! Was passiert wenn zwischen dem Wechsel bspw. 3 Monate Arbeitslosigkeit liegen?

Danke!!
Canna

ISN

Welche Entgeltgruppe ist es? Und ist es in beiden Fällen dieselbe?

Canna

In beiden Fällen die gleiche Entgeltgruppe 13

ISN

In der alten Fassung des § 16 TVöD Bund wurde nach Entgeltgruppen differenziert und einschlägige Berufserfahrung war bei einer Unterbrechung nicht mehr anrechenbar. Seit der Neufassung ab 01.03.2016 gibt es die Voraussetzung des unmittelbaren Anschlusses nicht mehr.

Schau mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34221-einschlaegige-berufserfahrung-bund_idesk_PI13994_HI14982508.html#:~:text=Mit%20der%20Neufassung%20des%20%C2%A7,vorangehendes%20Arbeitsverh%C3%A4ltnis%20zum%20Bund%20beschr%C3%A4nkt.

Canna

Vielen Dank ISN.

Daraus lese ich, dass es komplett dem neuen Arbeitgeber überlassen ist, wie er die einschlägige Berufserfahrung anerkennt und, dass eine Lücke von wenigen Monaten überhaupt kein Problem darstellen muss. Die Arbeitserfahrung bleibt ja die Gleiche.

Berichtigt mich gerne.

Gruß
Canna

ISN

Die Beurteilung, ob es eine einschlägige Berufserfahrung ist, könnte schwierig sein, wenn sie schon lange zurückliegt. Ein Zeitraum von wenigen Monaten dürfte aber kein Problem sein. Wenn die Beruferfahrung aber einschlägig ist, führt das unmittelbar zur entsprechenden tariflichen Stufe. Dann hat der Arbeitgeber keinen Spielraum.

clarion

Muss denn die angebrochen Stufenlaufzeit auch anerkannt werden?

Neumann20

Vielleicht helfen die Durchführungshinweise zu § 16 (Bund) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des BMI weiter: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html

Gute Lektüre