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[NW] PKV noch sinnvolle Option bei Verbeamtung mit 54 Jahren

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FrediB:
Hallo ins Forum. Nach der Verbeamtung als Professor in NRW im Alter von 54 Jahren (Professur W2,  Antrag auf Erhöhung der Altersgrenze erfolgreich) frage ich mich, ob theoretisch ein Wechsel von GKV zur PKV noch sinnvoll sein könnte. Meine Frau und Tochter wären beihilfeberechtigt (aktuell familienversichert). In jedem Fall wäre bei mir und meiner Frau im Rahmen der Öffnungsaktion der PKV aufgrund von Vorerkrankungen ein 30%-iger Aufschlag zu erwarten. Da ich keine konkreten Aussagen zu erwartbaren Beitragssteigerungen bei derart spätem Eintritt in die PKV finden kann, hier die Frage an die Experten hier, ob es in dieser Konstellation überhaupt eine wirtschaftliche Alternative zu freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV gibt? Leider gibt es in NRW (noch) keine pauschale Beihilfe.

clarion:
Hallo Fredi,

ich möchte bezweifeln, dass es wirtschaftlich ist. Du müsstest in 12-13 Jahren die Altersrückstellungen bilden, die einen Zeitraum von 20 Jahren an Restlebenserwartung abdecken müssen.

Wenn ihr beide aber eh nur über die Öffnungsaktion reinkommst, vergibst Du Dir ja nichts, wenn Du Dir Angebote geben lässt.

Max:
Schnappe dir einen der vielen Makler und lasse dir Angebote einholen.
Ich würde die Öffnungsaktion nur ziehen wenn es keine Alternative gibt. Für Kinder ist es auch gar nicht so einfach ohne Zuschläge in die PKV zu kommen. Am Ende wird es sich also vielleicht nicht viel zwischen GKV und PKV  geben und man wird auf ähnliche Kosten kommen. 

Darf man fragen warum du dich gegen ein Angestelltenverhältnis entschlossen hast?

FrediB:
Ok, so hatte ich es vermutet. Danke.

Die Entscheidung für die Verbeamtung war aufgrund vieler anrechenbarer Jahre für die Versorgung und des Einsparens hoher Rentenversicherungsbeiträge durchaus sinnvoll.

Vielleicht tut sich in NRW ja auch noch etwas in Richtung pauschaler Beihilfe.

Saxum:
Auch hier gilt, egal ob es in die Richtung der Öffnungsaktionen oder nicht geht, man sollte in jedem Falle darauf achten bzw. darauf bestehen, dass es anonyme Risikovorabfragen sind. Denn auch bei den jeweiligen Versicherern gibt es "mit oder ohne Öffnungsaktion" durchaus unterschiede, etwa in der Risikokalkulierung und daher somit auch in der Höhe des Risikozuschlags.

Zudem bieten manchmal manche Versicherer auch "mit Öffnungsaktion" doch einen Beihilfeergänzungstarif mit an, entweder in der vollen Variante oder sofern Verfügbar auch in der "abgespeckten" Variante (mind. Zahn und Ausland).

Denn mit der Öffnungsaktion ist es so, bei dem ersten Versicherer, wo man einen formellen Antrag gestellt hat und die Öffnungsaktion ins Spiel kommt bzw. der Versicherer dieser dann anbietet, kann man auch dann nur damit dort hinein. Man kann also nicht mehr andere Versicherer vergleichen.

Daher... immer anonyme Risikovorabfragen zudem hat es den weiteren Vorteil, dass man beim tatsächlichen formellen Antrag nicht angeben muss, bei welche anderen Versicherer man noch einen Antrag gestellt hat und welche einen ggf. aus welchem Grund abgelehnt haben.

Siehe auch Broschüre zur Öffnungsaktion und Merkblatt zur Öffnungsaktion jeweils vom PKV Verband.

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