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Feiertagszuschlag Geld oder Stunden

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LeonadomitCabrio:
Für geleistete Stunden am Feiertag gibt es 135%. Bummel ich die Stunden ab, gibts 35%
WER entscheidet ob Stunden oder Geld genommen wird?
Kann der Dienstherr das bestimmen oder habe ich die Entscheidung

McOldie:
Die Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L enthält die Möglichkeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers die nach § 8 Abs. 1 TV-L zu zahlenden Zeitzuschläge in Zeit umzuwandeln, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 5 TV-L gilt dies auch für die „Überstunde als solche“. Hiermit ist gemeint, dass das Überstundenentgelt selbst ebenfalls in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden kann.

LeonadomitCabrio:
Vielen Dank !

LeonadomitCabrio:
Mein Problem bei der Sache ist, dass mein Dienstherr sich weigern möchte, mir die 135% zu zahlen und verweist auf den Freizeitausgleich.

Buero 72:
Gibt es bei Euch keine Dienstvereinbarung dazu? Bei uns ist Zeitausgleich vorgesehen, der möglichst zeitnah genommen werden soll.

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