Feiertagszuschlag Geld oder Stunden

Begonnen von LeonadomitCabrio, 11.11.2023 09:52

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LeonadomitCabrio

Für geleistete Stunden am Feiertag gibt es 135%. Bummel ich die Stunden ab, gibts 35%
WER entscheidet ob Stunden oder Geld genommen wird?
Kann der Dienstherr das bestimmen oder habe ich die Entscheidung

McOldie

Die Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L enthält die Möglichkeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers die nach § 8 Abs. 1 TV-L zu zahlenden Zeitzuschläge in Zeit umzuwandeln, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 5 TV-L gilt dies auch für die ,,Überstunde als solche". Hiermit ist gemeint, dass das Überstundenentgelt selbst ebenfalls in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden kann.

LeonadomitCabrio


LeonadomitCabrio

Mein Problem bei der Sache ist, dass mein Dienstherr sich weigern möchte, mir die 135% zu zahlen und verweist auf den Freizeitausgleich.

Buero 72

Gibt es bei Euch keine Dienstvereinbarung dazu? Bei uns ist Zeitausgleich vorgesehen, der möglichst zeitnah genommen werden soll.