Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung bei 1 Monat Elternzeit
(1/1)
SoHi12:
Hallo liebe Community,
wir fragen uns gerade, wie die JSZ beim Mann berechnet wird in diesem Jahr. Er hatte seinen zweiten Monat Elternzeit vom 24.07.-23.08.2023. Diese Zeit liegt ja nun im Bemessungszeitraum für die Berechnung des Durchschnittsentgeltes.
Wird nun ein Durchschnitt aus Juli, August, September gebildet?
Letztes Jahr war die Elternzeit vom 24.06.-23.07.22, hierbei wurde überhaupt nicht gekürzt, auch nicht um ein Zwölftel. Oder entfällt eine Kürzung, weil kein voller Kalendermonat Elternzeit genommen wurde?
Vielen Dank für die Aufklärung!
Liebe Grüße von SoHi12
ISN:
Ein Kürzung findet nicht bzw. nur minimal statt. Aus der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2 TVöD:
Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
SoHi12:
--- Zitat von: ISN am 12.11.2023 13:34 ---Ein Kürzung findet nicht bzw. nur minimal statt. Aus der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2 TVöD:
Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
--- End quote ---
Vielen lieben Dank!
Navigation
[0] Message Index
Go to full version