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ADHS im VG erwähnen
Shamayian:
--- Zitat von: cyrix42 am 13.11.2023 18:09 ---[...] Das sind durchaus relevante Einschränkungen, die die Betroffenen da besitzen; das sollte man nicht unterschätzen.
und, btw: Nur, weil ggf. kein GdB bescheinigt wurde (weil bisher kein entsprechender Antrag gestellt wurde), heißt das nicht, das keine relevanten Einschränkungen vorliegen.
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Danke! Jemand, der es verstanden hat. Als ob sich das alles jemand freiwillig auf die Fahne schreiben würde, weil er gerne 'asozial' sein möchte, wie jemand anders hier es genannt hat. Macht ja auch einfach total Spass, immer wieder ausgegrenzt und angefeindet zu werden /s.
Faunus:
--- Zitat von: cyrix42 am 13.11.2023 18:09 ---
und, btw: Nur, weil ggf. kein GdB bescheinigt wurde (weil bisher kein entsprechender Antrag gestellt wurde), heißt das nicht, das keine relevanten Einschränkungen vorliegen.
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Da gebe ich Dir völlig recht, nur wenn die Einschränkungen so einschneidend sind, wie beschrieben, dann wäre eine GdB m.M nach ein zu überdenkender Weg. Nur dann macht es Sinn im Vorstellungsgerspräch überhaupt davon zu sprechen.
Nach der Einstellung ist der Vorgesetzte der erste Ansprechpartner (nach ein paar Wo. /Monaten - Frage der Gelegenheit). Den sollte man über Enschränkung und was diese zur Folge haben können in Kenntnis setzt . Funktioniert aber m.M. nach nur, wenn man einen entsprechend kompetenten VO hat. Die werden leider auch immer seltener.
Und nein, ich bin nicht der Meinung, dass alle informiert werden müssen, ob Kolleg:in dies, das oder jenes hat/ist/war/sein wird.
Saggse:
--- Zitat von: olgaaah am 13.11.2023 08:41 ---Hmmm ... sie hat schon die ADHS-Diagnose einer entsprechenden Psychiaterin/Chefärztin anhand Anamnesebogen ... gestellt bekommen. Die ADHS-Medikamente helfen auch. Wäre bestimmt nicht so, wenn sie kein ADHS hätte?! :-/
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Autismus kann durchaus auch mit ADHS einhergehen, und man muss sich auch die Frage stellen, ob die Medikamente helfen oder ob sie "nur" wirken. Mit ein wenig Pech merkt man den Unterschied erst nach Jahren...
Davon abgesehen ist Autismus - insbesondere bei Erwachsenen - nichts, was man "mal eben" mit einem Anamnesebogen diagnostiziert, und das Bewusstsein, auf welch vielfältige Weise sich diese Störung äußern kann, ist selbst bei medizinischem Fachpersonal höchst unterschiedlich ausgeprägt.
Hier findet sich ein Screening-Test, den man mal schnell machen kann:
https://autismus-kultur.de/autismus-asperger-test-erwachsene/
Ganz wichtig: Das ist wirklich nur ein Screening - keine (Ausschluss-)Diagnose. Man muss keine privaten Daten hinterlassen, der Test geht recht fix, und man bekommt zumindest einen Eindruck, ob Autismus ein Thema sein könnte, bei dem es sich möglicherweise lohnt, mal etwas genauer hinzuschauen. Mehr kann und will dieser Test nicht leisten! Sollte man sich dafür entscheiden, empfehle ich dringend, sich im Vorfeld kundig zu machen, wer ein geeigneter Ansprechpartner sein könnte. Einfach zum nächstbesten Facharzt für Psychiatrie zu gehen, kommt leider einer Lotterie gleich... :-(
Alien1973:
Mal ein ganz anderer Gedanke:
Wenn man sein ADHS im VG nicht erwähnt, mag gut so sein. Wie verhält es sich denn bei gestellter Diagnose bei der Einstellungsuntersuchung? Dort wird man auf Krankheiten gefragt und darunter fällt dann wohl auch eine Diagnose auf ADHS. Wäre wohl nicht so gut wenn man das hier verschweigt. Die Frage ist halt, was der Arzt in die Beurteilung schreiben würde wenn er davon wüsste. Ärztliche Schweigepflicht usw., aber doch wohl für die ein oder andere Stelle relevant. Denke da an Stellen mit viel Kundenkontakt und damit wohl auch einem größeren Stesslevel, welche für ADHS Patienten nicht gerade förderlich wären....
Pham Nuwen:
--- Zitat von: Faunus am 13.11.2023 17:37 ---Ich als 60er Jahre-Kind empfinde ADHS immer wieder als "Ausrede" für Fehlverhalten durch Nicht-Erziehung und wäre not amused, wenn mir im BG das schon Mal vorsorglich vorgesetzt wird. Liegt kein Behinderungsgrad vor, ist das irrelevant.
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Als jemand mit ADS-Kind behalten Sie diese "exklusive" Meinung besser für sich und geben diese weiterhin anonym in Web- Foren zum besten. Wer sich erdreistet mir persönlich gegenüber ein derartiges Urteil zu fällen, darf sich jedenfalls mit einer verbalen Klatsche der Sonderklasse anfreunden ... Zig Ärzte, Therapien, Amtstermine von Schulamt bis Jugendamt (aus eigenem Antrieb!) später ist die Problematik u.a. dank Medikament zumindest für die Zeit des Schulbesuchs im Griff. Nichtsdestotrotz ist der Zustand nichts, was sich einfach so "wegerziehen" lässt. Ok, zu Ihrer Zeit, damals, als alles wie üblich besser war, mag das mit der "ausgerutschten" Hand "geregelt" worden sein, aber wir leben nunmal im 21. Jahrhundert - und so entwickelt sich die Medizin ebenso weiter, wie die Gesellschaft ...
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