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Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)

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economist86:
Hallo,

ich bin seit kurzem Beamter beim Bund und habe trotz einiger Recherchen nicht verstanden, wie die Antragsstellung bei der Beihilfe funktioniert. Mein Bemessungssatz beträgt 50%, da ich kinderlos bin.

Gemäß https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/1_Beamte_Anwaerter/12_Antragstellung/122_Folgeantrag/122_folgeantrag_node.html#doc226810bodyText3 gilt:


--- Zitat ---Ab welcher Höhe kann ich Beihilfe beantragen?

Die geltend gemachten Aufwendungen müssen den Betrag von 200 Euro übersteigen. Die Beihilfestelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
--- End quote ---

Was bedeutet das:
Müssen die eingereichten Rechnungen mindestens 400 Euro (da die Beihilfe 50% übernimmt = 200 Euro) oder 200 Euro betragen?
Gilt diese Grenze für jeden Antrag, den ich stelle, oder für alle Anträge des Kalenderjahres oder für alle Anträge innerhalb von 12 Monaten?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die oben erwähnten Ausnahmen zugelassen werden?

Danke!

Andy24:
Moin!

Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß.
Die 200 Euro Antragsgrenze ist die Summe des Rechnungsbetrags. Wenn also auf der Rechnung 200 Euro steht, kannst du das einreichen und erhältst bei 50% Beihilfe 100 Euro erstattet.
Falls du noch keine 200 Euro zusammen hast, dann sammelst Du die Rechnungen, Rezepte etc. bis Du die 200 Euro für den Antrag erreicht hast.
Es sei denn die Verjährung droht, d.h. wenn du die Rechnung fast ein Jahr bei dir rumliegen hast und diese wegen Unterschreitung der 200 Euro-Antragsgrenze noch nicht einreichen konntest, dann kannst Du sie trotzdem einreichen, da Rechnungen älter als ein Jahr grundsätzlich nicht erstattet werden.

Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

economist86:
Vielen Dank!

was_guckst_du:

--- Zitat von: Andy24 am 12.11.2023 17:04 ---Moin!


Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

--- End quote ---

..vielleicht ist bis dahin auch beim Bund die digitale Abrechnung der Beihilfe möglich ::)

Saxum:
Bzw. bleibt zu hoffen, dass der Bund hier dann auch analog wie in Bayern (2018), BaWü (2017) und anderen Bundesländern diese Einreichungsgrenze streicht, weil die "erweiterten Möglichkeiten zur Stellung von Beihilfeanträgen auf elektronischen Weg, den Mindestbeitrag obsolet machen, welcher den Grundaufwand einer Antragsstellung mittels eines papiergebundenen Antrags berücksichtigen soll, nicht mehr gegeben und zeitgemäß ist."

(Rehm Verlag, Absatz 4: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/aktuelle-beitraege-zum-beamtenrecht/verordnung-zur-aenderung-der-bayerischen-beihilfeverordnung/)

Besser also bitte § 51 Abs. 8 BBhV streichen.

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