Autor Thema: Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)  (Read 2213 times)

Saxum

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #15 am: 13.11.2023 10:38 »
Okay  ??? Das ist absolut irrsinnig dann, dass man immer noch zusätzlich einen Antrag händisch ausfüllen muss und als Foto dann mitschickt.

Ja gut, die Rechtslage erfordert für die Beihilfe wohl eine "Unterschrift". Bei unserer Beihilfe-App ist es so gelöst, dass nach den Fotos der Rechnungen/Rezepte man dann eine digitale "Finger-Unterschrift" via Touchscreen macht und das wird dann so mitgeschickt und das wars.

Nur bei wesentlichen Änderungen (Familienstand, Kinder, Versicherer) muss man bei uns einmalig wieder einen Papierantrag ausfüllen mit den geänderten Daten und das wars, dann geht's beim Nächsten Antrag wieder Digital weiter.

tumnus

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #16 am: 13.11.2023 10:55 »
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...

Ich nutze die App seit 2021 und muss nichts extra ausdrucken.

tumnus

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Antw:Frage zur Antragstellung (Bund)
« Antwort #17 am: 13.11.2023 10:57 »
Moin!

Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß.
Die 200 Euro Antragsgrenze ist die Summe des Rechnungsbetrags. Wenn also auf der Rechnung 200 Euro steht, kannst du das einreichen und erhältst bei 50% Beihilfe 100 Euro erstattet.
Falls du noch keine 200 Euro zusammen hast, dann sammelst Du die Rechnungen, Rezepte etc. bis Du die 200 Euro für den Antrag erreicht hast.
Es sei denn die Verjährung droht, d.h. wenn du die Rechnung fast ein Jahr bei dir rumliegen hast und diese wegen Unterschreitung der 200 Euro-Antragsgrenze noch nicht einreichen konntest, dann kannst Du sie trotzdem einreichen, da Rechnungen älter als ein Jahr grundsätzlich nicht erstattet werden.

Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

Ich habe jetzt schon öfters einzelne Rechnungen unter 150€ eingereicht, das ging ohne Probleme.

Bastel

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #18 am: 13.11.2023 11:05 »
Für uns ist die PBeaKK zuständig. Kann es da Unterschiede geben?

BWBoy

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #19 am: 13.11.2023 11:18 »
Vermutlich gibt es dort Unterschiede.

Bei der BVA Bund Beihilfe App ist es so, dass man die erst nutzen kann wenn man einmal einen ANtrag in Papierform eingereicht hat, also die Daten von einem dort entsprechend erfasst wurden. Danach kann man so oft man immer einfach nur die Rechnungen über die App einreichen. Kein Antragsformular, nichts. Nur gibt es eine Checkbox zum Anhaken, wo man bestätigt, dass sich an seinen persönlichen Daten nichts geändert hat.
Sollte sich dort was ändern, muss man wieder einen Antrag in Papierform einreichen, damit die dass in die Akte einpflegen können. Aber das waren ja früher schon unterschiedliche Anträge, also ein Vollantrag wo alle Daten abgefragt wurden, und ein abgespeckter wo die Daten bekannt waren und es nur um die Rechnungen ging.

Saxum

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #20 am: 13.11.2023 12:46 »
Zur PBeaKK, da in meinem Familienkreis jemand dort versichert ist als ehemalige*r Bundespostbeamte*r, hab ich direkt nachgefragt. Das Verfahren ist analog wie bei mir bzw. wie es auch hier BWBoy beschrieben hat.

Die Webseite der PBeaKK scheint hier auch nichts gegenteiliges zu verlautbaren: PBeaKK EinreichungsApp (LINK).

Dort heißt es für Versicherte der PBeaKK, siehe hervorgehobene Markierung von mir:

"Über die EinreichungsApp haben Sie die Möglichkeit „antragsfrei“ bei uns Leistungen zu beantragen. Das bedeutet, Sie müssen den Leistungsantrag nicht mehr ausfüllen und mitsenden. Diese „antragsfreie“ Variante gilt für Erstattungen, die für die in der App registrierte Versicherungsnummer gestellt werden und keine Besonderheiten beinhalten."