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Krankenversicherungsfreiheit

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Rentenonkel:
Bei 3.000 EUR gesetzlicher Rente und 2.500 EUR VBL und einem durchschnittlichen KV Beitrag sähe für mich die Rechnung wie folgt aus:

gestzl. versichert:

3000 EUR Rente ./. 243 EUR KV und 120 EUR PV = 2637 EUR
2500 EUR VBL (davon etwa 170 EUR Freibetrag) ./. 363 EUR KV und 93 EUR PV = 2044 EUR

Gesamt: 4681 EUR

priv. versichert

3000 EUR Rente plus 243 EUR Zuschuss private KV = 3243 EUR
2500 EUR VBL

Gesamt: 5743 EUR

Ob man im Alter mit rund 1000 EUR Beitrag für die pKV und Pflegeversicherung hinkommt, wenn der aktuelle Beitrag schon jetzt knapp 700 beträgt, mag jeder für sich selbst überlegen.

Allerdings ist die Frage von TV-Ler tatsächlich berechtigt: Wie kommen die 2500 EUR VBL zustande?

Eule:
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)
Ab 01.01.2024 bin ich in EG13/4 BG-AT eingruppiert.
Nach Vorlage meiner Masterurkunde bin ich in EG14/4 BG-AT eingruppiert. Die Masterurkunde erhalte ich in den nächsten Wochen, wahrscheinlich Mitte Januar.
Das jährliche Gehalt in EG14/4 BG-AT beträgt ab 01.03.24 91.000€, in EG14/7 107.900€.
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?

Der Zuschuss zur pKV wird ja ebenfalls steigen, wenn das System so in 30 Jahren noch existiert. Außerdem müssten doch zur gKV Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um annähernd an das Niveau der pKV zu gelangen, die ebenfalls etwas kosten.
Konkret kann auf meine Zahnzusatzversicherung für aktuell etwa 30€/mtl. ab dem 01.01.24 verzichten, weil selbige Leistung im Beitrag für die pKV bereits inkludiert ist.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Eule am 28.11.2023 10:15 ---
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?


--- End quote ---

Bei der künftigen Dynamisierung kann man die Dynamisierung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auswählen. Die Berechnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der jährlichen Erhöhung Deines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Dynamisierung wird bis zum gewählten Rentenbeginn vorgenommen. Fällt die Gehaltsanpassung in der Zukunft tatsächlich anders aus als von Dir vorgegeben, so ist der errechnete Betriebsrentenbetrag nicht aussagekräftig.

Eine jährliche, tarifliche Erhöhung von 3,5 % bis 2054 ist zwar wünschenswert, allerdings aus meiner Sicht wenig realistisch.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Eule am 28.11.2023 10:15 ---
Der Zuschuss zur pKV wird ja ebenfalls steigen, wenn das System so in 30 Jahren noch existiert.

--- End quote ---

Der Zuschuss, den die gesetzliche RV ausschüttet, ist der versteckte Arbeitgeberanteil, der zu zahlen wäre, wenn man gesetzlich versichert wäre.

Daher steigt der Zuschuss nur dann, wenn sich der Beitrag zu gKV erhöht. Derzeit erleben wir, dass die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente drängen, während die geburtenschwachen Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt gehen. In etwa 15 bis 20 Jahren haben wir eine Trendumkehr, so dass nicht wenige damit rechnen, dass dann die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen tendenziell wieder sinken sollten.

Eule:
Das hört sich grundsätzlich nachvollziehbar an.
Ich habe bei der Dynamisierungsannahme nicht nur die tarifliche Entwicklung, sondern auch die bereits feststehende Entwicklung in den Stufen berücksichtigt.
Zudem habe ich auch nicht vor, die kommenden 30 Jahre in EG14 zu verbleiben. Dies habe ich bei der Dynamisierung des Entgelts ebenfalls leicht berücksichtigt.

Ganz ideologiefrei betrachtet zahlt man aus meiner Sicht in der Solidargemeinschaft der privaten KV für die Leistung, die man tatsächlich erhält, respektive gebucht hat. Zudem zahlen alle Teile der Solidargemeinschaft ein, unabhängig von der tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Das sollte dieses System für deren Mitglieder grundsätzlich effizienter und leistungsfähiger machen, als ein System in dem viele mitgetragen werden müssen.

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