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Krankenversicherungsfreiheit

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MoinMoin:

--- Zitat von: Eule am 30.11.2023 18:48 ---Anekdote: Ein befreundetes Ärztepärchen, mir denen ich auch über da Thema im Gespräch bin, könnte ihre Kassenpatienten nach eigener Aussage gar nicht wirtschaftlich versorgen, wenn sie nicht gleichzeitig  auch ausreichend privat versicherte Patienten betreuen würde. In der Folge würden die Banken auch bestimmte Gerätschaften gar nicht finanzieren usw..

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Das Märchen hörte ich auch schon von befreundeten Ärzten und es ist ein Märchen und nur eine moralische Unterstützung für sich selber, dass sie bei den PKVler idR mehr abrechnen, also nötig, was sie dann eingestanden. Bei den PKVler herrscht halt mehr Klarheit über die reinkommende Kohle.

Auf die sichere Geldmaschine GKV wollen sie aber nicht verzichten, denn kein Arzt muss Kassenarzt sein um praktizieren zu dürfen. Und frage sie mal ob die Bank ihnen bestimmte Gerätschaften finanzieren würde, wenn sie nicht das gesicherte Grundeinkommen der GKV hätten. (Mein befreundeter Orthopäde (kein Kassenarzt), hat deswegen auf entsprechende Gerätschaften verzichtet, da der Risikoaufschlag bei der Bank ihm zu teuer war).

MoinMoin:

--- Zitat von: Rentenonkel am 30.11.2023 10:06 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.11.2023 09:46 ---Muss man eigentlich auf Vermietungseinnahmen in der Rente GKV Beiträge bezahlen?

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Das kommt darauf an, ob man zu dem Zeitpunkt Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (Kvdr) ist oder freiwillig versichert ist. Als Pflichtmitglied bleiben diese Einkünfte außen vor, als freiwilliges Mitglied sind auch davon Beiträge zu zahlen.

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Bedeutet das, dass für Vermietungseinnahmen als Rentner auch ~8% Zuschuß zur PKV von der Rentenversicherung gezahlt werden?

Rentenonkel:

--- Zitat von: Eule am 30.11.2023 18:48 ---
Beides fällt doch aus dem Tarif, sobald der Versorgungsfall eintritt. Warum sollte weiter für mögliches Krankengeld bezahlt werden, wenn dies nicht mehr benötigt wird, gleiches gilt für die zwingenden und freiwilligen Altersrückstellungen.
 
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Bei den freiwilligen Altersrückstellungen ist es so, dass dieser Beitrag bis zum Ableben gezahlt werden muss. Dafür erhält man lediglich ab dem Versorgungsfall einen entsprechend ausgemachten Rabatt. Wenn man z.B. jeden Monat 30 EUR zusätzlich für einen Rabatt von 100 EUR bezahlt, hat man im Versorgungsfall de facto lediglich 70 EUR Rabatt, da die 30 EUR weiter gezahlt werden müssen.

Rentenonkel:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.12.2023 07:41 ---
Bedeutet das, dass für Vermietungseinnahmen als Rentner auch ~8% Zuschuß zur PKV von der Rentenversicherung gezahlt werden?

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Nein, der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert sich an dem Anteil, den die Rentenversicherung als "Arbeitgeberanteil" bei gesetzlich Krankenversicherten tragen müsste und somit alleine an dem Bruttobetrag der gesetzlichen Rente.

Eule:

--- Zitat von: Rentenonkel am 01.12.2023 07:52 ---
--- Zitat von: Eule am 30.11.2023 18:48 ---
Beides fällt doch aus dem Tarif, sobald der Versorgungsfall eintritt. Warum sollte weiter für mögliches Krankengeld bezahlt werden, wenn dies nicht mehr benötigt wird, gleiches gilt für die zwingenden und freiwilligen Altersrückstellungen.
 
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Bei den freiwilligen Altersrückstellungen ist es so, dass dieser Beitrag bis zum Ableben gezahlt werden muss. Dafür erhält man lediglich ab dem Versorgungsfall einen entsprechend ausgemachten Rabatt. Wenn man z.B. jeden Monat 30 EUR zusätzlich für einen Rabatt von 100 EUR bezahlt, hat man im Versorgungsfall de facto lediglich 70 EUR Rabatt, da die 30 EUR weiter gezahlt werden müssen.

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Stimmt, wobei es am Ende aufs selbe rauskommt. Jedenfalls der gesetzliche 10%-Zuschlag für die Altersrückstellungen entfällt mit dem 61. Geburtstag.

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