@2strong
Wer sagt, dass Fahrzeiten Grundsätzlich keine Arbeitszeiten sind? Das stimmt so pauschal schon mal nicht...
Bei uns gibt es eine Regelung, dass an An- und Abreisetagen bis zu 12 Stunden vergütet werden.
Ansonsten gilt bei Schulungen die max. Arbeitszeit an diesem Tag wie wenn man im Büro wäre.
@Tommy87
Ich hatte mal auf zwei aufeinanderfolgenden Tagen Schulungen, die nix miteinander zu tun hatten und auch an unterschiedlichen Orten in München gewesen sind. In diesem Fall habe ich dargelegt, dass ein zweites Zugticket und die zusätzlichen Stunden für eine zweite An- und Abreise der Stadt mehr kosten als eine Übernachtung und schon war das gar kein Problem mehr.