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Pflicht zur internen Ausschreibung? Mitbestimmung PersRat?

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heidi80:
Hallo an alle zusammen,

es wurde bei uns eine Stelle intern ausgeschrieben. Diese ist mit E6 bewertet. Ich selbst habe eine E5. Der Personalleiter hat mich bereits gefragt, ob ich Interesse daran hätte. Dies habe ich bejat, weil es Tätigkeiten aus meiner vorherigen Arbeit sind und ich diese gerne wieder übernehmen würde.

Meine Frage:
Warum muss die Stelle ausgeschrieben werden, wenn der Personalleiter mich schon nach meinem "Einverständnis" gefragt hat? Gibt es dafür rechtlich einen Zwang oder geht man hier nur auf Nummer sicher?

Ich konnte via Suche schon herausfinden, dass der PersRat bei einer Höhergruppierung mitzureden hat. Da ich aber schon zugestimmt habe, gibt es doch nichts, wovor der PersRat mich "schützen" muss. Also muss er doch nicht beteiligt werden?!?

Zufällig habe ich beim Suchen auch noch herausgefunden, dass das BVerwG eine Absage erteilt hat, wonach es aus Gründen der Mitbestimmung gemäß PersVG verpflichtend sei, Stellen auszuschreiben.

Kann mir jemand Gründe nennen, warum doch ausgeschrieben werden muss(te)? Ich habe hier leider nicht den Durchblick.

Thomber:
Na ja, der Personalrat und auch deine Personalabteilung MUSS für jeden Beschäftigten ja da sein. Wäre zumindest eine interne Ausschreibung nicht erforderlich, könnte ja der Personalchef viele Stellen nach Herzenslust besetzen, ohne auf Eignung usw. zu achten.
Im Übrigen achtet der PersRat auch darauf, ob die Tätigkeiten zur Entlohnung passen. Es geht also auch um Deinen Schutz.

MoinMoin:
Der PR sollte dafür sorgen, dass du nicht verarscht wirst (also "falsche" Eingruppierung) und das deine Kollegen nicht verarscht werden (also falsche Person auf höherwertige Stelle setzen, nur wegen Nasenfaktor).
Daher die Mitbestimmung.
Er sollte also dafür sorgen, dass solche Verfahren transparent und gleichmäßig durchgeführt werden.

Eine Ausschreibung ist nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende DV oder andere hausinterne Absprachen existieren.
Oft wird es gemacht, weil es bei Beamten zwingend erforderlich ist und die Personaler Schwierigkeiten damit haben Beamten und Angestellten Recht auseinanderzuhalten.

heidi80:
Vielen Dank für die Antworten.

Ok, dass der Haussegen zwischen Chef, Personalleiter, Mitarbeitern und/oder Personalrat nicht schief hängt klingt nach einem vertretbaren (aber nicht zwingenden) Grund.


--- Zitat ---Eine Ausschreibung ist nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende DV...
--- End quote ---
nicht vorhanden


--- Zitat ---...oder andere hausinterne Absprachen existieren.
--- End quote ---
nicht vorhanden


--- Zitat ---Oft wird es gemacht, weil es bei Beamten zwingend erforderlich ist und die Personaler Schwierigkeiten damit haben Beamten und Angestellten Recht auseinanderzuhalten.
--- End quote ---
So habe ich das auch aus google "gelesen". Es wäre nur bei Beamten notwendig gewesen und wurde hier aus "Unwissen" eben doch gemacht.

Bleibt also festzuhalten, dass es (nur) wegen der Höhergruppierung (Mitbestimmung nach PersVG) notwendig geworden ist.

VaPi:

--- Zitat ---also falsche Person auf höherwertige Stelle setzen, nur wegen Nasenfaktor
--- End quote ---

Hierzu würde ich dann aber gern die Begründung lesen. Die Ablehnungsgründe sind ja stark eingegrenzt und wenn nach Nasenfaktor besetzt werden soll, geschieht das auch meistens. Leider.

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