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Streit um Startgutschriften (Zusatzversorgung) beim BGH entschieden

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momo07:
Am 20.09.2023 hat der BGH (IV ZR 120/22) die Zuschlagsregelungen aus 2017 (die von den Tarifparteien des öD entwickelt wurden) für verfassungskonform gehalten. Damit dürfte der Streit um die rentenfernen Startgutschriften der Jahrgänge ab 1947 nun entgültig entschieden sein.

Hintergründe:

Pressemitteilung des BGH vom 20.09.2023:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023161.html

Volltext des Urteils BGH IV ZR 120/22:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZR%20120/22&nr=135081

Faktencheck zum Klagefall BGH IV ZR 120/22:
http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Faktencheck_BGH_2023.pdf

Details zurm variablen Anteilssatz p.a. und zur fiktiven Näherungsrente zum 65. LJ.:
http://www.startgutschriften-arge.de/11/Fischer_BetrAV_7_2023.pdf

momo07:
Urteilsverkündung zu BGH IV ZR 120/22 als Youtube Video:
https://www.youtube.com/watch?v=zTAxL7h6kzs

momo07:
Aufsatz in Zeitschrift BetrAV (1/2019): Startgutschriften im Fokus des Betriebsrentengesetzes
http://www.startgutschriften-arge.de/11/Fischer_Wagner_BetrAV_1_2019.pdf

momo07:
Was häufig gefragt wird, sind Fragen zu sogenannten "Härtefällen" bei rentenfernen Startgutschriften.

Dazu gibt es eine OLG - Rechtsprechung, die die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für Härtefälle definiert.

Es gibt eine für den Kläger (ehemals verwitwet zum 31.12.2001) positive Rechtsprechung (OLG KA 12 U 418/14 vom 30.07.2019) beschrieben in einem Standpunkt:

http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Weg_zum_rf_Haertefall.pdf

Es gibt eine für den Kläger (ehemals geschieden zum 31.12.2001) negative Rechtsprechung (OLG KA 12 U 62/21 vom 16.12.2021) beschrieben in einem Standpunkt:

http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Fokus_Haertefallurteil_2021.pdf
 

momo07:
Da ich von ZVK (VBL) - Rentnern öfters gefragt werde, wie man die jährliche Leistungsmitteilung z.B. der VBL, zu interpretieren hat, hier ein Angebot zum Verständnis:

http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Verstaendnis_Leistungsmitteilung.pdf

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