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Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?

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alan:
Hallo miteinander,

ich hatte heute Morgen mit meinen beiden Vorgesetzten ein nicht angekündigtes Gespräch. Es hieß nur, ... kommen Sie mal bitte mit, wir müssen mit Ihnen reden. Ich wusste nicht, um was es geht ... Ich wurde auf ein, zwei Kleinigkeiten angsprochen bzgl. meiner Arbeitsweise und bzgl. einer Sache wollten die meine Meinung hören, da sie von anderer Seite wohl eine Art Beschwerde über mich erhalten haben. Ich war natürlich richtig vor den Kopf geschlagen und ich sagte denen meine Sicht der Dinge. Im Nachhinein hätte ich mich ganz gerne darauf vorbereitet und ich hätte ein paar Dinge anders formuliert. :-/

Das ist bei uns aber so usus.

Nun schrieb mir mein bester Freund grad, dass das so gar nicht erlaubt ist, sondern dass die Gesprächsinhalte vorher angekündigt werden müssen, damit man sich als Angestellter darauf vorbereiten kann und es geht gar nicht, dass man einfach mal so ins Büro kommt und dann o. g. sagt ... O_O

Es war kein sog. Mitarbeiter- bzw. Feedbackgespräch in der Probezeit oder einmal im Jahr, wo man weiß, dass das in x Tagen geführt wird, um sich entsprechend darauf vorzubereiten.

Da ich o. g. so nicht anders kenne, was ja nicht heißen muss, dass o. g. richtig ist, aber jetzt nach den Infos des Freundes, mache ich mir schon Gedanken und hinterfrage, ob das eigentlich ein guter Führungsstil ist oder nicht.

Wie ist Eure Meinung dazu? Entsprechende rechtliche Regelungen wirds dazu wohl nicht geben, oder!?

Danke.

Grüße

Alien1973:
Sicher, dass es sich um ein Mitarbeitergespräch gehandelt hat und nicht um ein Kritikgespräch?

Beim Mitarbeitergespräch sollte man sich auf Augenhöhe begegnen und es soll losgelöst vom Tagesgeschäft stattfinden. Bei uns gibt es hierzu extra einen Leitfaden wie das ablaufen soll und darin steht explizit geschrieben:

"Beide Parteien sollen sich genügend Zeit für eine adäquate Vorbereitung nehmen."

Dies impliziert, dass der Termin vorher angekündigt werden soll. Denn wie soll man sich sonst drauf vorbereiten?

Schau mal nach ob es bei euch auch sowas wie einen Leitfaden oder eine Dienstanweisung für ein Mitarbeitergespräch gibt. Bei uns werden sogar Fragenkataloge angeboten, Formblätter bereit gestellt usw....

Alphonso:
Lieber alan,

an welcher Stelle ist dein Problem denn zu verorten? Du bist der Meinung nach Hörensagen, dass deine Vorgesetzten nicht "einfach" mit dir kritisch über deine Arbeit sprechen dürfen? Warum sollte dies verboten sein?
Soll sich dein Vorgesetzter zukünftig auch mit angemessener Frist vorher melden, falls er dich fragen möchte, wie dein Wochenende war, damit du dich darauf vorbereiten kannst, um die perfekt formulierte Antwort abzuliefern, wie es via Textkommunikation möglich ist?
Ich empfehle, erwachsen zu werden und ein Seminar, bspw. zur Kritikfähigkeit, zu besuchen und weniger Smileys zu benutzen, um nicht wie ein Schüler oder Erstsemester rüberzukommen.

Thomber:
Derartige Gespräche sind normal und zulässig, solange es nur erst einmal darum geht, Dir etwas mitzuteilen und Deine Sichtweise zu hören.  Richtig ernsthafte Gespräche (Sie werden die Probezeit wohl nicht bestehen...) sind oder sollten in Anwesenheit vom Personalrat und ggf. SBV stattfinden.

Faunus:

--- Zitat von: alan am 14.11.2023 08:54 ---.... mit meinen beiden Vorgesetzten

--- End quote ---


Du hast zwei VO?
Und es waren zwei Personen an dem Gespräch durchgängig beteiligt?
Wurden Notizen gemacht bzw. hat einer mitgeschrieben?

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