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Stufenfestsetzung und Pflegezeiten

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nxhn7:
Hallo zusammen,

gemäß paragraph 28 BBesG Absatz 1 können bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten auch Zeiten der tatsächlichen Pflege von Eltern (Pflegezeiten) anerkannt werden. Ich arbeite nun seit 5 Jahren im öffentlichen Dienst und Pflege seit 2 Jahren meinen Vater nebenbei (ca.20Std/Woche). Von den 5 Jahren werden 18 Monate für die Laufbahnbefähigung abgezogen. Wie werden die Plegezeiten bei einer Verbeamtung berücksichtigt. Werden diese Zeiten für die Probezeit angerechnet?

ISN:
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