Hallo,
ich hoffe, hier kann man mir bitte weiterhelfen.
Ich kannte das aus vorherigen Gemeinden, dass man sich mit dem neuen Wohnsitz dort anmelden kann und die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung nachreichen muss.
Jetzt komme ich grad aus der neuen Gemeinde. Die wollten bei mir schon bei der Anmeldung die Wohnungsgeberbestätigung haben. Da ich die nicht vorlegen konnte, wollten die mich auch nicht anmelden und ich brauche einen neuen Termin.
Ich bin da ges. nicht so firm. Ist es nicht so, dass man die Anmeldung gar nicht versagen darf, auch wenn man keine Wohnungsgeberbestätigung dabei hat?
Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Danke euch.
Schöne Grüße