Autor Thema: Stufenfestsetzung und Pflegezeiten  (Read 4303 times)

nxhn7

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Stufenfestsetzung und Pflegezeiten
« am: 14.11.2023 16:29 »
Hallo zusammen,

gemäß paragraph 28 BBesG Absatz 1 können bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten auch Zeiten der tatsächlichen Pflege von Eltern (Pflegezeiten) anerkannt werden. Ich arbeite nun seit 5 Jahren im öffentlichen Dienst und Pflege seit 2 Jahren meinen Vater nebenbei (ca.20Std/Woche). Von den 5 Jahren werden 18 Monate für die Laufbahnbefähigung abgezogen. Wie werden die Plegezeiten bei einer Verbeamtung berücksichtigt. Werden diese Zeiten für die Probezeit angerechnet?

Asperatus

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Antw:Stufenfestsetzung und Pflegezeiten
« Antwort #1 am: 09.02.2024 23:02 »
§ 28 S. 4 Nr. 2 BBesG bezieht sich nur auf Pflege, wenn diese anstatt einer hauptberuflichen Tätigkeit geleistet wurde. Die Pflegezeiten werden in deinem Fall nicht berücksichtigt. Jedoch wird auch keine Kürzung für eine Teilzeitbeschäftigung vorgenommen, da es nur auf die Hauptberuflichkeit der Tätigkeit ankommt und diese nicht faktorisiert wird um eine evtl. Teilzeitquote. Demnach würden dir 3,5 Jahre Erfahrungszeit anerkannt werden.