Hallo Akademikus123, ich bin kein Muttersprachler, aber ich kenne mich ein wenig mit deinen Themen aus. Ich werde versuchen, zu helfen. Du hast ein paar komplexe Dinge und ich benötige vielleicht mehr Informationen.
Du bist jetzt eine fest angestellte TVL-E13-Beschäftigte.
Dein Szenario beschreibt, wie du dich auf eine W2-Stelle bewirbst und sie bekommst. Ob du nun Beamter bist oder nicht, du wechselst die Stelle. Du bekommst deinen alten Job nicht zurück. Es sei denn, uns fehlen Details: Um welche Art von Stelle handelt es sich hier bei der W2-Stelle? Eine Professur ohne Lehrstuhl auf Lebenszeit? Eine seltsame Vertretungsprofessur?
Ich habe noch nie gehört, dass in BW die W2-Professuren auf sieben Jahre begrenzt sind. W2 ist eine Besoldung. Wichtiger wäre, wie die Stelle ausgeschrieben wird: Ist dies vielleicht eine Professur "auf der Zeit"?
W1-Professuren führen nicht zu W3-Professuren auf Lebenszeit, es sei denn, sie sind als Tenure-Track ausgeschrieben (technisch gesehen: Beamter auf Widerruf). Ansonsten sind diese Beamtenstellen "auf der Zeit".
Der Titel "Außerplanmäßiger Professor" kann in BW zwei Jahre nach der Ernennung zum Privatdozenten verliehen werden. Siehe § 39 LHG BW. Es gibt Möglichkeiten, einen W1-Professor ohne Tenure Track als "apl. Prof." zu nominieren. Auf jeden Fall ist diese Bezeichnung, wie auch die des Privatdozenten, nicht mit einer Stelle, einem Gehalt oder einem Beamtenstatus verbunden.
Ohne genaue Angaben würde es heißen: E-13 -> W2 für sieben Jahre -> neuer Job irgendwo anders. Wenn du deine alte E-13 Stelle zurückbekommst, bekommst du auch dein E-13 Gehalt.