Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Übertragung neuer Aufgaben

<< < (2/2)

FearOfTheDuck:
Du bist zu Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn du also bisher ausgelastet warst, fragst du deinen Chef, welche Aufgaben du zukünftig vernachlässigen kannst. Bestenfalls dokumentierst du das und lässt wie bisher den Stift am Ende deines Arbeitstages fallen. Warst du bisher nicht ausgelastet, ist nun alles prima.

Ob die neuen Aufgaben evtl. höherwertig sind, müsstest du anhand der Entgeltordnung schauen.

OrganisationsGuy:

--- Zitat von: Socke93 am 15.11.2023 13:22 ---Woher weiß ich denn, dass es nicht die Eingruppierung berührt?

--- End quote ---

Das ist das tolle: Du als Arbeitnehmer ohne irgend eine Art von Eigenstudium der Entgeltordnung kannst das nicht wissen.

MoinMoin:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 15.11.2023 15:49 ---
--- Zitat von: Socke93 am 15.11.2023 13:22 ---Woher weiß ich denn, dass es nicht die Eingruppierung berührt?

--- End quote ---

Das ist das tolle: Du als Arbeitnehmer ohne irgend eine Art von Eigenstudium der Entgeltordnung kannst das nicht wissen.

--- End quote ---
Und das tollste ist, der Vorgesetzte noch weniger 8)

MeinerEiner:
Tätigkeiten durchzuführen, die dir nicht offiziell übertragen wurden und nicht von deiner Tätigkeitsbeschreibung abgedeckt sind, ist vertragswidriges Verhalten.

Da selten jemand eine Zusatzvereinbarung über kostenloses Arbeiten unterschreibt, wird dem AN einfach gerne etwas untergejubelt. Probieren kann man es ja und in den meisten Fällen klappt es auch. Man ist natürlich kein gern gesehener Mitarbeiter, wenn man sich erdreistet sich dagegen zur Wehr zu setzen. Es ist traurig, wie immer wieder im großen Stil tarifliche Vereinbarungen umgangen werden, weil im Streitfall der Vorsatz und Betrug im Normalfall nicht nachzuweisen sind.

Ob die Eingruppierung von der veränderten Tätigkeit tangiert wird, ist generell erst nach Übertragung zu beantworten, weil es vorher logischerweise gar nicht eingruppierungsrelevant SEIN KANN.

Im Zweifel die Einzelanweisung von der befugten Stelle schriftlich absegnen lassen, falls sie doch vertraglich durch irgendwelche Arbeitsvorgänge gedeckt sein sollte.

bactho:
Ich musste früher als Vorgesetzter jährlich eine Belehrung unterschreiben, dass ich Aufgaben an Unterstellte nur nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle übertragen darf. Andernfalls hätte mich die Behörde in Regress genommen, wenn meine (ungerechtfertigte) Aufgabenübertragung einen Anspruch auf Höhergruppierung ausgelöst hätte.
Ich hoffe, dass diese Rechtslage Deinem Vorgesetzten bewusst ist.
Wer Aufgaben übertragen darf, ergibt sich i.d.R. aus einem Geschäftsverteilungsplan o.ä. In der Kommunalverwaltung dürfte dies das Haupt- oder Personalamt sein. Einfach mal an geeigneter Stelle nachfragen. Vielleicht auch mal der Personalvertretung einen Wink geben.
Ich kann Dir nur den Tip geben, alles schriftlich zu dokumentieren (Art und Umfang der zusätzlichen Aufgaben, Datum der Übertragung). Sammle nach Möglichkeit auch ein paar Arbeitsbeispiele. Das erleichtert die Beweisführung, wenn Du deine Ansprüche durchsetzen willst.
Sollte Dein Vorgesetzter nicht einsichtig sein, könntest Du nach ein paar Monaten einen Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung stellen. Dann wird der Arbeitsplatz neu bewertet und Du wirst u. U. nachträglich zum Datum der Aufgabenänderung höhergruppiert.


Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version