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Stufung bei Vertretung

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RafiB:
Jetzt kommt mir aber noch eine absolute Spezialfrage:

Im Zeitraum liegt auch die Jahresonderzahlung. Wenn ich das oben richtig verstanden habe, würde ich in der Zeit bezahlt wie E13, wäre aber weiterhin als E11 eingruppiert.

Zählen die Zulagen auf die Berechnung der Jahressonderzahlung? Oder anders gefragt: Bekomme ich 80 Prozent von E11 (meine reale Entgeltgruppe), oder 60 Prozent von E13 (wie die Stelle, die ich vertrete), oder 80 Prozent von E13 (also die Prozente meiner realen Entgeltgruppe, berechnet auf das Gehalt inkl. Zulagen)?

Johann:
Tatsächlich kannst du dich freuen, weil du aufgrund dessen, dass du weiterhin in E11 eingruppiert bist und somit 80% des durchschnittlichen Entgeltes von (ich meine es war) Juli-September bekommst, in das auch die Zulage der vorübergehenden Höhergruppierung eingeht. Nicht nur vorübergehend in E13 eingruppierte Kollegen bekommen tatsächlich nur 60% dieses Wertes als Jahressonderzahlung.

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