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[BE] Schwerbehinderte Beamte
Leena2005:
Guten Morgen!
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort! Ich setze mich jetzt erst einmal mit den kompletten genannten Gesetzestexten auseinander. Übrigens hatte ich die Beihilfestelle noch einmal angeschrieben, ich habe darauf verwiesen, dass in jedem Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherungen die Reha abgesichert ist und es die logische Schlussfolgerung sei, dass im Sinne der Gleichbehandlung in meinem Fall die kompletten Kosten, abzüglich des Tagesgeldes, geleistet werden. Aber das hat gar nichts gebracht, sie beharren stur auf die 50% Erstattungsfähigkeit.
Ich denke nun ernsthaft darüber nach, mir einen Anwalt zu nehmen, doch ehrlich gesagt, wenn es zu einer Klage kommt, dauert es viel zu lange.
Also, da mein Vertrag 1994 geschlossen wurde, setze ich erst einmal auf den § 204 VVG und hoffe, dass mein Tarif den aktuell gültigen Tarifen angepasst werden kann. Eine zusätzliche Kurversicherung bekomme ich mit meiner chronischen Erkrankung nicht (das ist auch in den Tarifen ohne Gesundheitsprüfung ausgeschlossen).
Ich wünsche einen schönen Wochenstart!
Tanja
Saxum:
Ja wie erwähnt, wenn du nachweisen kannst, dass deine Versicherung absolut nichts für Rehas zahlt bzw. das ausgeschlossen ist würde ich § 47 Abs. 4 LBhVO versuchen, und so zumindest 20 Prozentpunkte mehr erstattet bekommen. Den Restbetrag dann ggf. über die Eingliederungshilfe nach § 90 ff SGB IX.
Ich habe mir nochmals die Versicherungsbedingungen der DKV überflogen, da bist du ja wohl. Das ist tatsächlich nicht so ganz klar formuliert dort. Ich würde mir mal wirklich die Mühe machen entweder direkt selbst dort oder über einen Alias nachzufragen, ob medizinische Rehabilitation im Grundtarif "BeihilfeMed BK" nicht doch mit dabei ist.
Hier wird zwar aufgeführt, dass folgendes ausgeschlossen ist:
* Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger,
* sonstige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Beihilfe ist dem eigentlichen Sinn nach für mich kein "gesetzlicher Rehabilitationsträger" im Sinne von § 6 SGB IX oder was genau soll dieser Satz bedeuten und was sind bitte genau "sonstige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen"?
Sind das andere Maßnahmen als die übliche "medizinische Rehabilitation"?
Gehen wir auf die Webseite der Deutschen Rentenversicherung (LINK) werden hier neben "Prävention, "Medizinische Rehabilitation", "Teilhabe am Arbeitsleben", "Ergänzende Leistungen" auch "Sonstige Leistungen" aufgeführt.
Sonstige Leistungen, im Sinne der Rentenversicherung sind "beispielsweise Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten. Kinderheilbehandlungen sollen eine Einschränkung der späteren Erwerbsfähigkeit frühzeitig verhindern."
Versteht der Versicherer, hier die DKV, genau das darunter?
Hier würde ich mal die genaue Definition der "sonstigen Leistungen" einholen. Sollte das Leistungen sein, die nicht unter der üblichen und von dir begehrten "medizinische Rehabilitation" fallen, erstattet der Tarif dir eventuell doch, meinem Verständnis nach, dann wohl deine begehrte Rehabilitation wenn du nach § 204 VVG dahin wechseln würdest.
Fragen, Erkundigen, Schlau machen! Kann sich hoffentlich lohnen die Zeit und den Aufwand dafür zu investieren.
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