Autor Thema: Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg  (Read 2154 times)

Maikel

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Ganz einfach.

Du gehst von 8/4 in die 9/4

Deine stufenlaufzeit beginnt von vorn, AUSSER du handelst mit dem AG etwas anderes aus.

Niemand hier muss wissen warum dein AG alle höhergruppiert.

Prinzipiell verstehen ich das ja. Ich habe halt nur keinerlei neue Aufgaben oder ähnliches. Die gleiche Stellen Beschreibung. Lediglich aufgrund größerer Herausforderungen in der Branche werden wir höher gruppiert. Also demnach keine neue „Erfahrung“ die da zu sammeln wäre

ISN

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Dann trifft eventuell diese Tarifvorschrift zu:

§ 13 (VKA)
Eingruppierung in besonderen Fällen

Ist der/dem Beschäftigten eine andere, höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden, hat sich aber die ihr/ihm übertragene Tätigkeit (§ 12 [VKA] Abs. 2 Satz 1) nicht nur vorübergehend derart geändert, dass sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe entspricht (§ 12 [VKA] Abs. 2 Sätze 2 bis 6), und hat die/der Beschäftigte die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen sechs Monate lang ausgeübt, ist sie/er mit Beginn des darauffolgenden Kalendermonats in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Für die
zurückliegenden sechs Kalendermonate gilt § 14 Abs. 1 sinngemäß.

brian

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So wie ich das sehe, wird die Bezahlung korrigiert. Also muß man gucken, wo man bei Übernahme der Tätigkeiten war und von da aus die Zeiten rechnen.