Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Falsche Eingruppierung bei Einstellung? Minus 1 Regel
chacha95:
--- Zitat ---Hier kann nur ein Gericht Klärung bringen, welches eine vorzubringende fg2 Begründung ablehnt oder bejaht.
--- End quote ---
Vielen Dank für den Input. Gibt es vielleicht auch eine andere Mögichkeit, als vors AG zu gehen? Ist euch ggf. ein Urteil oder etwas andere bekannt, was ich vorlegen kann?
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