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interne Bewerbung - Bezahlung nach der höheren Vergütungsgruppe o. Zulage ?

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MoinMoin:
Korrekt und wenn du nicht nur vorübergehend die Tätigkeiten übertragen bekommst, dann bist du in der EG8.
Wenn du nur vorübergehend die aufgaben übertragen bekommst, dann bist du in deiner alten EG und bekommst eine Zulage, so dass du eine Vergütung der EG8 auf deinem Konto hast.

Organisator:

--- Zitat von: Susa51 am 16.11.2023 17:47 ---In E8 kann er dich jedenfalls nicht eingruppieren, schon weil der AG nicht eingruppiert.

Die Stelle ist laut Ausschreibung in die EG 8 eingruppiert, nicht ich.

--- End quote ---

Genau. Also worauf willst du hinaus - was soll aus deiner Sicht geschehen?

ElBarto:
Und sollte sich nach den 3 Jahren herausstellen, dass die Stelle fortbesteht (entfristet wird) und Du die Tätigkeit weiter ausübst, erhältst Du die EG 8 und die 3 Jahre werden auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Soweit ich weiß...

Susa51:

Nach drei Jahren soll ich dann wieder zu meinem alten Fachbereich wechseln; die Zulage zur EG 8 wird dann nicht mehr gezahlt.

Da es sich um ein Stellenbesetzungsverfahren mit ordentlichem Auswahl- und Bewerbungsverfahren handelte, bin ich sehr irritiert.
Die Stelle war mit der Eingruppierung EG 8 bei einem anderen Fachbereich ausgeschrieben und jetzt wird eine Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit daraus.
Muss hier nicht auch der PR beteiligt werden?

ISN:
Wenn es eine befristete Stelle ist, würde ein Außenstehender nur mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt. Da du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, ist es korrekt, dir die Aufgabe nur vorübergehend zu übertragen. Die Zulage wird so berechnet, als ob du höhergruppiert wärest.

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