Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Amtswechsel im Anschluss an einen befristeten Arbeitsvertrag (Erfahrungsstufe)
Maxfen:
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (EG11 Erfahrungsstufe 1).
Nun läuft mein Vertrag in wenigen Monaten aus und es bietet sich die Chance intern im Anschluss in ein anderes Amt zu wechseln.
Der Vorteil hier ist, dass ich in dem neuen Amt bereits viel mehr Berufserfahrung durch einen Job vor der Zeit im öffentlichen Dienst gesammelt habe. Nun wurde mir gesagt, dass ich jedoch trotzdem nicht die Möglichkeit habe, mir diese Berufserfahrung anrechnen zu lassen. Das bedeutet, dass ich auch hier in der EG 11 Erfahrungsstufe 1 eingruppiert werden muss, obwohl ich hier deutlich mehr Erfahrung besitze, die ich auch durch Fortbildungen usw. nachweisen kann. Gibt es hier wirklich nicht die Chance, die ES anzuheben? Es wäre ja dann fast sinnvoller meinen Vertrag auslaufen zu lassen und mich extern zu bewerben, um die Erfahrung anrechnen lassen zu können...
Vielen Dank für eure Hilfe!
FearOfTheDuck:
Du wechselst nicht AG. Somit läuft deine Stufenlaufzeitlaufzeit einfach weiter, wenn sich die Entgeltgruppe nicht ändert.
Tatsächlich wäre es bei einer Neueinstellung günstiger für dich, da dann eBE zu berücksichtigen ist. Du könntest natürlich abklären, ob das auch bei jetzigen AG möglich ist.
Maxfen:
Vielen Dank erstmal für deine Antwort :)
Und da gibt es dann auch keine Ausnahmen? Ich weiß ja nicht wie leicht der öffentliche Dienst aktuell an Personal kommt, aber es ist ja teilweise unfair das interne Personal zu benachteiligen.
Aber vielleicht muss ich dann echt über eine externe Bewerbung nachdenken
ich1974:
Ausnahme gibt es nur bei Personalgewinnungsproblem, da Du bereits bei dem AG bist scheidet das aus. Evtl. lässt sich mit einer Zulage arbeiten. Falls Du andere Jobangebote vorlegen kannst, besteht aber auch noch die Möglichkeit höhere ES auszuhandeln.
MoinMoin:
--- Zitat von: Maxfen am 17.11.2023 12:20 ---Vielen Dank erstmal für deine Antwort :)
Und da gibt es dann auch keine Ausnahmen? Ich weiß ja nicht wie leicht der öffentliche Dienst aktuell an Personal kommt, aber es ist ja teilweise unfair das interne Personal zu benachteiligen.
Aber vielleicht muss ich dann echt über eine externe Bewerbung nachdenken
--- End quote ---
Wenn dein alter AV ausläuft und komplett abgewickelt wird (0 Urlaub/0Gleitzeitstunden etc.) und du einen neuen AV erhält, dann kann es wie eine Erstanstellung tariflich gewertet werden und u hättest Anspruch auf Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung.
bzw. die Möglichkeit förderliche Zeiten zu verlangen.
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