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Sachbearbeiter VS Amtsleiter

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Muschebubu:

--- Zitat von: ich1974 am 22.11.2023 16:42 ---EG ist evtl. Verhandlungssache wenn die Dich wollen sollen die einen Weg finden auch EG 12 zu zahlen. Wäre bei Amtsleitern jetzt nicht so außergewöhnlich.

--- End quote ---

Verhandlungssache? Kann man natürlich probieren, aber andere und frühere Forumsmitglieder würden Schnappatmung bekommen. „Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.“… Wenn es Zweifel bei der Eingruppierung gibt, ggf. über ein Arbeitsgericht klären.

Aber mal an Abteilung007 die Frage gestellt: Interessiert dich denn die Stelle wirklich und hast du dir überlegt, was dass persönlich für dich bedeutet oder mit dir macht? Nicht jeder kann auch Führungskraft. Du schreibst, du hast eigentlich nicht so wirklich eine Vorstellung. Aus eigener Erfahrung, bin damals mit einem kalten Sprung ins Wasser in meine Stelle geworfen worden, hatte auch keine Vorstellung. Es ist leistbar, aber ich weiß, dass ich die Verantwortung auf Dauer nicht tragen will. Nicht weil ich es nicht kann, weil es mir persönlich nicht gut tut. Also hinterfrage dich, ob du das willst und kannst und überlege dir ggf. auch einen Plan B. Du stehst halt in der direkten Verantwortung,“Wegducken“ geht dann nicht mehr…

Schinkensandwich:

--- Zitat von: Muschebubu am 26.11.2023 20:50 ---
--- Zitat von: ich1974 am 22.11.2023 16:42 ---EG ist evtl. Verhandlungssache wenn die Dich wollen sollen die einen Weg finden auch EG 12 zu zahlen. Wäre bei Amtsleitern jetzt nicht so außergewöhnlich.

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Verhandlungssache? Kann man natürlich probieren, aber andere und frühere Forumsmitglieder würden Schnappatmung bekommen. „Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.“… Wenn es Zweifel bei der Eingruppierung gibt, ggf. über ein Arbeitsgericht klären.


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Naja, ich sehe das normalerweise auch so, dass hinsichtlich der Eingruppierung die Verhandlungsmöglichkeiten üblicherweise doch sehr begrenzt sind, aber hier in diesem konkreten Fall lässt sich eine E12 doch einigermaßen rechtsicher begründen, wenn man den Bewerber unbedingt haben will.
Könnte mir aber schon vorstellen, dass das ggf. nicht so einfach wird und zwar nicht wegen der Begründung der Heraushebungsmerkmale, aber wenn es sich hier um eine Stelle mit der Wertigkeit E11 handelt, dann wird man ggf. bei einer kleinen Kommune so eine Stelle nicht ohne Weiteres nach E12 heben können.

Abteilung007:

--- Zitat von: Muschebubu am 26.11.2023 20:50 ---
--- Zitat von: ich1974 am 22.11.2023 16:42 ---EG ist evtl. Verhandlungssache wenn die Dich wollen sollen die einen Weg finden auch EG 12 zu zahlen. Wäre bei Amtsleitern jetzt nicht so außergewöhnlich.

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Verhandlungssache? Kann man natürlich probieren, aber andere und frühere Forumsmitglieder würden Schnappatmung bekommen. „Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.“… Wenn es Zweifel bei der Eingruppierung gibt, ggf. über ein Arbeitsgericht klären.

Aber mal an Abteilung007 die Frage gestellt: Interessiert dich denn die Stelle wirklich und hast du dir überlegt, was dass persönlich für dich bedeutet oder mit dir macht? Nicht jeder kann auch Führungskraft. Du schreibst, du hast eigentlich nicht so wirklich eine Vorstellung. Aus eigener Erfahrung, bin damals mit einem kalten Sprung ins Wasser in meine Stelle geworfen worden, hatte auch keine Vorstellung. Es ist leistbar, aber ich weiß, dass ich die Verantwortung auf Dauer nicht tragen will. Nicht weil ich es nicht kann, weil es mir persönlich nicht gut tut. Also hinterfrage dich, ob du das willst und kannst und überlege dir ggf. auch einen Plan B. Du stehst halt in der direkten Verantwortung,“Wegducken“ geht dann nicht mehr…

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Guter Ansatz und richtig, was du schreibst. Fakt ist aber, ob ich mit dem Druck klarkomme oder ob das Team einfach/schwer zu führen ist, dies kann man erst beantworten, wenn man es erlebt hat. Mir ist schon bewusst, dass dies alles andere als einfach wird. Wie schwer es konkret ist, hängt aber von unfassbar vielen Faktoren ab, die schwer einzuschätzen sind, wenn man den Laden nicht kennt. Plan B, gute Frage, zur Not muss man wechseln, wenn es absolut nicht geht. Was hat man für eine Alternative?

Ich hatte ja geschrieben, dass dieser angedachte Wechsel damit zusammenhängt, wieder in die Heimat zu gehen. Der Preis ist hoch, dass ist mir klar. Daher versuche ich abzuwägen. Im jetzigen Job wäre 3x HO möglich, so müsste ich dann noch 2x reinfahren, jedoch ist der Weg mit 2,5 Stunden pro Zugstrecke halt echt enorm. Daher bin ich im Zweifel, ob das die richtige Lösung ist. Bei 4 Tage HO würde ich bleiben, wo ich bin und das Risiko nicht eingehen. Daher die Frage auch, inwiefern HO im ö.D. auf SB/in Ebene weiterhin steigen könnte?

Eine Anhebung auf E12 würde wahrscheinlich für die anderen Amtsleiter eine gleichzeitige Erhöhung bedeuten, daher wird dies nicht in Frage kommen, bleibt nur die Stufenverhandlung und da wurde m.E. eine Gute angeboten.

Abteilung007:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 26.11.2023 21:07 ---
--- Zitat von: Muschebubu am 26.11.2023 20:50 ---
--- Zitat von: ich1974 am 22.11.2023 16:42 ---EG ist evtl. Verhandlungssache wenn die Dich wollen sollen die einen Weg finden auch EG 12 zu zahlen. Wäre bei Amtsleitern jetzt nicht so außergewöhnlich.

--- End quote ---

Verhandlungssache? Kann man natürlich probieren, aber andere und frühere Forumsmitglieder würden Schnappatmung bekommen. „Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.“… Wenn es Zweifel bei der Eingruppierung gibt, ggf. über ein Arbeitsgericht klären.


--- End quote ---

Naja, ich sehe das normalerweise auch so, dass hinsichtlich der Eingruppierung die Verhandlungsmöglichkeiten üblicherweise doch sehr begrenzt sind, aber hier in diesem konkreten Fall lässt sich eine E12 doch einigermaßen rechtsicher begründen, wenn man den Bewerber unbedingt haben will.
Könnte mir aber schon vorstellen, dass das ggf. nicht so einfach wird und zwar nicht wegen der Begründung der Heraushebungsmerkmale, aber wenn es sich hier um eine Stelle mit der Wertigkeit E11 handelt, dann wird man ggf. bei einer kleinen Kommune so eine Stelle nicht ohne Weiteres nach E12 heben können.

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Alles richtig, aber wenn der Bürgermeister nicht darüber hinaus gehen will, bleibt nur der Klageweg, ob man das will? Vermutlich nicht, da einfach keine schöne Konstellation in einer kleinen Verwaltung. Evtl kommt man irgendwann mal in den Genuss einer externen Überprüfung und dann zur E12, aber das ist nicht mein Hauptanliegen. Ich versuche erstmal rauszufinden, ob eine Amtsleiterstelle hier wirklich das ist, was ich möchte und kann. Die vielen negativen Erfahrungen hier, zeigen leider eine eindeutige Tendenz. Man muss scheinbar schon sehr viel einstecken können, um dem Ganzen standzuhalten. Ist es denn möglich, in 39 Stunden/Wo so einen Job überhaupt fähig auszufüllen? Tägliche Mehrarbeitsstunden wären an sich ab und an kein Problem, jedoch in meiner Situation nicht dauerhaft möglich. Gibt es denn hier auch positive Erfahrungen zur Stelle als (Haupt)amtsleiter?

clarion:
Nun ja, da es in vielen kleineren Kommunen Hauptamtsleiter*innen gibt bzw. vergleichbare Posten gibt und viele dieser Personen den Posten Jahre und Jahrzehnte ausfüllen, muss der Job idR. auch leistbar sein.

Ich bin als Wissenschaftler durch die Welt getingelt und nach dem Referendariat bei verschiedenen Behörden gewesen. Ich bin  trotzdem mehr als 20 Jahre nach Aufnahme des Studiums in mein Heimatdorf zurück gekehrt und arbeite in der nächsten Großstadt bei einer Landesbehörde. Und erstmalig ist meine Work-Life-Balance stimmig. Corona hat diese Erkenntnis durchaus beflügelt. Die Worl-Life-Balance wägt auch die eine oder andere Unstimmigkeit im Job auf.

Ansonsten kannst Du in Deiner Heimatgegend noch mal weiter schauen,  ob es noch andere Jobs gibt, wo Du nicht Mädchen  für Alles bist.

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