Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Einstellung in Stufe 4?

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Nerostar:
Hallo,

ich werde demnächst für das Land Hessen in einem Ministerium tätig sein, ich habe den Stellenzuschlag bereits erhalten, allerdings noch keinen Vertrag unterschrieben.
Ich kann 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen, welche nach meiner Kenntnis zu einer Einstellung in Stufe 3 führen würde.

Nun kann ich aber auch 6 Jahre Erfahrung in einem für die zukünftige Tätigkeit förderlichen Bereich nachweisen.
Mir ist bewusst, dass der AG bestimmt, was er als förderlich ansieht oder nicht.

Ich möchte nur gern wissen, ob der AG rein tarifrechtlich die Möglichkeit hat, meine Berufserfahrung als förderliche Zeit anzuerkennen und mich somit in Stufe 4 einzugruppieren? Oder gibt es so etwas wie eine Stufenvorweggewährung, welche man verhandeln kann?

Sollte es diese Möglichkeiten rein tarifrechtlich gar nicht geben, so würde ich davon absehen, zu "verhandeln" bzw. obiges anzufragen.

FearOfTheDuck:
Stufe 4 und höher sind möglich, verhandeln darüber ist zwingend notwendig, und zwar vor Vertragsabschluss.

Siehe § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-H und  Abs. 2(a), evtl. Abs. 5.

Stufenvorweggewährung gibt es nicht, bei Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TV-H müsste zunächst eine Leistung vorliegen.

Nerostar:
Vielen Dank!  ;)

modesty:

--- Zitat von: Nerostar am 17.11.2023 21:07 ---Vielen Dank!  ;)

--- End quote ---

Besorg dir ein CDU-Parteibuch, dann ergibt sich der Rest von alleine :)

VFA West:

--- Zitat von: modesty am 17.11.2023 22:55 ---
--- Zitat von: Nerostar am 17.11.2023 21:07 ---Vielen Dank!  ;)

--- End quote ---

Besorg dir ein CDU-Parteibuch, dann ergibt sich der Rest von alleine :)

--- End quote ---
;D

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