Da die PKV vor 2009 abgeschlossen wurde, sind die Altersrückstellungen dann weg.
Daher eher einen internen Tarifwechsel ins Auge fassen. 18 Jahre Altersrückstellungen zu vernichten, um 50 Euro im Monat zu sparen, dürfte keinen Sinn machen.
Die Altersrückstellungen fallen
nicht weg, egal ob der Vertrag vor oder nach 2009 abgeschlossen worden ist. Zum Stichtag 2009 hatten alle die bereits zuvor privat versichert waren eine Widerspruchsmöglichkeit zu den Altersrückstellungen. Wer davon gebrauch gemacht hat, bei diesen Personen wurden auch keine Altersrückstellungen gebildet, etwa erkennbar dran, dass vor dem Ruhezustand 10% gesetzlicher Zuschlag erhoben worden ist.
Wer hingegen entweder den Vertrag nach 2009 abgeschlossen hat oder bei Altverträgen den Altersrückstellungen nicht widersprochen hat, bei denen wurden Altersrückstellungen gebildet.
Man erhält jährlich von seinem Versicherer eine Mitteilung, die nennt sich "Mitteilung zur Höhe des Übertragungswert", das ist die Höhe des Beitrages im Basistarif zzgl. gesetzlichem Zuschlag und genau dieser wird dann bei einem etwaigen Versichererwechsel mitgenommen.
Verbleibt man hingegen in der gleichen Versicherungsgessellschaft, (interner Tarifwechsel nach § 204 VVG), dann verbleiben die Altersrückstellungen in der vollen Höhe.
Vielen Dank für Eure ganzen Antworten.
Ich habe mir auch gedacht, dass ein Tarifwechsel eventuell etwas bringen könnte, jedoch hat damals der Inter Beauftragte in meiner Region mich abgewimmelt und mir geschrieben, dass es nur einen Tarif für Beamte gäbe.
Risikozuschläge laut Telefon keine, jedoch im laufe der Jahre dann eine Erkrankung aufgetaucht, aber meines Wissens jetzt nicht als Risikozuschlag verbucht.
Jedoch wäre das ein Problem beim Wechsel...
Stutzig hat mich die erneute Erhöhung halt gemacht, da meine Lehrgangskollegen (Debeka) einmal 2 Jahre Älter einmal 2 Jahre Jünger, der Ältere im besten Tarif mit Chefarzt, 1 Bettzimer 290€ zahlt und der jüngere im Standard Tarif 250 € und meiner bei 360€ für Standard.
Ein anderer Bekannter Eintrittsalter damals in 2006 25 Jahre (ich 2007) zahlt bei der HUK 358€ aber hat beide Kinder im Tarif.
Es gibt bei den meisten Versicherer tatsächlich nur "einen Tarif" für Beamt*innen, wovon man aber beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG redet ist der Wechsel von einem "alten Tarif" in einen "neueren Tarif" bzw. vom "geschlossenen Tarif" in entweder einen "anderen geschlossenen Tarif" oder in einen "neuen Tarif".
Der Wechsel in einen neuen Tarif kann, je nachdem wie alt der Vertrag ist, schon im Grundbaustein gegebenenfalls Vorteile bringen. Oft ins Spiel gebracht wird das Beispiel zwischen "geschlossenem Hilfsmittelkatalog" und "geöffnetem Hilfsmittelkatalog", andere Punkte sind auch etwa der Einschluss von Leistungen wie Soziotheraphie oder eben Kuren/Rehas. Das muss man dann eben prüfen.
Also nicht "abwimmeln" lassen und auf Angebote nach § 209 VVG bestehen / bitten.
Eine zwischenzeitlich aufgetauchte Erkrankung nach Vertragsabschluss wird tatsächlich auch nicht als Risikozuschlag verrechnet, weil das auch
nicht zulässig ist. Bei einem Vertragswechsel muss man jetzt wieder zwei Optionen unterscheiden, bei einem "
internen Vertragswechsel" nach § 204 VVG werden "neu aufgetretenen Risiken" nur dann auf die
Mehrleistungen des neuen Vertrages bewertet / aufgeschlagen. Auf die bisherigen gleichartigen Leistungen kann der Risikozuschlag nicht erhoben werden.
Bei einem Wechsel des Versicherers zu einem anderen Versicherer oder generell eben bei einem "Neuvertrag" wird dann natürlich der komplette Gesundheitszustand erfasst und bewertet und dann gegebenenfalls auf den ganzen Tarif aufgeschlagen. Die Frage wäre hier auch welcher Art die Erkrankung ist und ob diese noch in die Abfragezeiträume (3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre oder "unendlich" z.B. bei anerkannten noch laufenden Behinderungen je nach Typus) fallen, wenn nicht ist diese auch nicht mehr anzugeben.
Bei deinen Lehrgangskollegen müsste man tatsächlich genau fragen ob neben dem Alter nicht doch tatsächliche Risiken zugrunde legen die dann eben in unterschiedlichen Zuschlägen resultieren. Besonderes von diesem Versicherer habe ich oft genug gehört und es auch selbst erlebt, dass die gerne "direkt die vollen 30%" veranschlagen, obwohl man es risikokalkulatorisch differenzieren kann.
Man könnte hier, ohne jetzt die Einzelfälle zu kennen, aber zum einen muss man Berücksichtigen dass das Alter "Alt versus Jung" natürlich zu unterschiedlich höheren Einstiegsbeiträgen führen und dann ist der zweite Faktor eben Risikozuschlägen und dann kommt noch die Frage dazu ob "Wahlleistungen und Ergänzungstarif" mit dabei sind.
Rein jetzt vom monetären wert, drei verschiedenen Altersstufen und unklaren Risikozuschlägen bei den jeweiligen ist die Aussage so nicht ganz eindeutig. Spontan könnte man hier folgendes fabulieren:
Ältere: höherer Altersbeitrag, aber kein Risikozuschlag = 290 €
JoeydeMaio: mittelhöherer Altersbeitrag, aber Risikozuschlag von 30% = 360 €
Jüngste: geringhöher Altersbeitrag, aber Risikozuschlag von 1%-29% = 250 €
Zum anderen "Bekannten" bei einem anderen Versicherer, nun wenn man die Tarifbedingungen dort liest dann ist das durchhaus interessant wenn gar nichts passiert, kommt es aber auf das Detail an, sehe ich schon bei den Bedingungen eine menge Baustellen an denen es kritschen kann. Diese Schranken/Beschränkungen führen natürlich ggf. mit zu einem kalkulatorisch geringeren Beitrag neben den Verwaltungskosten etc.
Dass der Versicherer kalkukatorisch einen besseren Beitrag hat sagt aber auch noch lange nichts darüber aus, wie es dann im späteren Zeitabschnitt ist, das gilt genauso wie für Versicherer mit hohen Kalkukationswerten. Beide können sich verhapseln.
Der Beitragssatz hängt meines Wissens maßgeblich davon ab wie hoch das Eintrittsalter war. Ich habe auch eine Kollegin, die mit 36 verbeamtet wurde und zusammen mit einem 30%igen Risikozuschlag bei 450 EUR monatlich liegt.
Das aber Reha-Maßnahmen generell nicht erstattet werden erscheint mir etwas suspekt. Da Rehe-Maßnahmen generell beihilfefähig sind, sofern sie genehmigt wurden. In meinem PKV-Fall sind nur ambulante Reha-Maßnahmen ausgeschlossen, jedoch stationäre erstattungsfähig. Aus meinem Verständnis sind PKV-Tarife für Beamte mindestens Spiegeltarife zur Beihilfe, oder sehe ich das falsch?
Das ist was ich beispielhaft meine, Alter + Risikozuschlag. Darüber hinaus ja die PKV-Tarife sollen tatsächlich "Spiegeltarife" sein. Jedoch gibt es mWn bisher keine eindeutige Rechtsprechung dafür welche den Begriff des Spiegeltarifs bzw. der 100%igen Absicherung zusammen mit der Beihilfe definiert. Ich würde sagen, zum Zeitpunkt des Entstehens des Vertrags mit der jeweiligen zu diesem Stand bestehenden Beihilfeverordung war dieser Punkt wohl grundsätzlich sehr gut erfüllt. Da die Beihilfeverordnung aber sich ändert und anpasst, ob zum guten oder zum schlechten, ist dann für den PKV Vertrag ohne Relevanz, mal so vom Zivilrecht betrachtet - es ist ja keine automatische "Anpassungsklausel" mit drin.
Hierfür stehen dann wohl ggf. zwei Instrumente zur Verfügung § 204 VVG bei "Beihilfeverbesserungen" und § 199 VVG bei "Beihilfeverschlechterungen". Ja ich würde mir hier tatsächlich wünschen, dass § 199 VVG auch einen Absatz erhält, der "verbesserte Beihilfeleistungen" anbietet, ist aber so bisher nicht vorgesehen.
... ich weder Reha, noch Kur, noch Reha-Sport versichert! Mein Vertrag ist von 1994 und damit ist es noch erstaunlicher, dass mein Beitrag so hoch ist! Und ein Wechsel ist wegen Vorerkrankung nicht möglich ...
Wie erwähnt mal einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen lassen, entweder in einen anderen geschlossenen "Bisex-Tarif" wo dir dann noch die Option des Standardtarifes erhalten bliebe oder in einen neueren "Unisex-Tarif" der offen hat, wo dann die Option des Standardtarifes verlustig geht und nur noch der Basistarif möglich ist. Nur um das mal zu wissen.
Ich habe mir mal den Tarif "BK 30 und BKF 20" angeschaut, ich glaube das ist der aktuelle "Standardtarif" der DKV und dieser hat mich gleich sehr verärgert. Hier sind unter Nr. 3.8 tatsächlich "sonstige Vorsorge- und Reha-Maßnahmen" ausgeschlossen.
Nervig, trotzdem kannst du schauen ob die restlichen Leistungen dir evtl. doch zusagen oder du behältst diese Option immer wieder im Auge bis sich ein besserer Tarif daherkommt und ziehst es dann.
Dass der Versicherer aber diese Leistung schon im Grundtarif ausgeschlossen hat, kannst du ja § 47 Abs. 4 LBhVO probieren, das bringt dann ggf. 20 Prozentpunkte mehr so dass zumindest 70% abgesichert wären.