Autor Thema: [Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag  (Read 6959 times)

Nordlicht

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #15 am: 20.11.2023 10:30 »
@Leena2005: Darf ich fragen, bei welcher PKV Du versichert bist?

Mein Vertrag läuft genau ein Jahr länger als Deiner, ich bin ebenfalls zu 50% versichert und zahle momentan (2024-er Beitrag wurde noch nicht mitgeteilt) inkl. Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und Beihilfe-Ergänzungstarif (ansonsten keine Extras) ca. 320 €.
Deshalb kommt mir Dein Beitrag tatsächlich übermäßig hoch vor.

PolareuD

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #16 am: 20.11.2023 10:51 »
Der Beitragssatz hängt meines Wissens maßgeblich davon ab wie hoch das Eintrittsalter war. Ich habe auch eine Kollegin, die mit 36 verbeamtet wurde und zusammen mit einem 30%igen Risikozuschlag bei 450 EUR monatlich liegt.

Das aber Reha-Maßnahmen generell nicht erstattet werden erscheint mir etwas suspekt. Da Rehe-Maßnahmen generell beihilfefähig sind, sofern sie genehmigt wurden. In meinem PKV-Fall sind nur ambulante Reha-Maßnahmen ausgeschlossen, jedoch stationäre erstattungsfähig. Aus meinem Verständnis sind PKV-Tarife für Beamte mindestens Spiegeltarife zur Beihilfe, oder sehe ich das falsch?

HalloU2454

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #17 am: 20.11.2023 11:21 »
Liebe Community,

ich habe im Internet häufig gelesen, dass viele Erhöhungen der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung möglicherweise unrechtmäßig sind und es die Möglichkeit gibt, sich diese zurück erstatten zu lassen. Leider bin ich mir unsicher, ob die Informationen auf den entsprechenden Seiten seriös sind. Die Verbraucherzentrale bietet diesen Service leider nicht für die Private Krankenversicherung an.

Mein aktueller Beitrag soll im Jahr 2024 auf 370 Euro steigen, bei sehr schlechten/standardmäßigen Leistungen, einschließlich Mehrbettzimmer etc. Bei meinem derzeitigen Budget wird dies bei A7 fast unerschwinglich. Ich bin mit 21 Jahren eingestiegen und frage mich, warum die Beiträge in den letzten Jahren derart explodiert sind.

Hat jemand von euch Erfahrung oder eine Idee, wo ich mich beraten lassen kann? Ist ein Wechsel mit 39 Jahren noch sinnvoll? Und wie kann ich sicherstellen, an eine seriöse Beratung zu gelangen? Meine aktuelle Krankenversicherung ist die Inter Krankenversicherung.

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und wäre auch interessiert daran zu erfahren, wie hoch eure Krankenversicherungsbeiträge sind.

Herzliche Grüße,
Joey

Darf man fragen mit welchen Beitrag du damals mit 21 Jahren eingestiegen bist?

Leena2005

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #18 am: 20.11.2023 12:39 »
@Nordlicht, ich bin bei der DKV versichert, mein Beitrittsalter war 22 Jahre. Anfangs hatte ich auch alle Leistungen versichert, da das schon damals extrem teuer war, habe ich per E-Mail darum gebeten, die zusätzlichen Krankenhausleistungen, also das Einbettzimmer und Chefarzt Behandlung raus zu nehmen. Leider hat mich niemand darauf hingewiesen, dass ich damit auch keine Kur und keine Reha mehr versichert habe.

Und ja, ich finde meine Beiträge auch extrem hoch, jedes Jahr Erhöhungen. Da ich noch einige Jahre bis zur Pension habe, ist es wahrscheinlich von den Ruhebezügen gar nicht mehr leistbar :-(  Einen Risikozuschlag habe ich nicht, damals gab es dafür noch keinen Grund.

Leena2005

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #19 am: 20.11.2023 12:43 »
@PolareuD : Hier ein kurzer Auszug aus dem Antwort Schreiben, auf meine wiederholte Anfrage, ob es keine Möglichkeiten gibt:

Wir verstehen, dass Sie Leistungen haben möchten. Wir können jedoch keine erbringen, weil Sie für Reha-
Maßnahmen bei uns nicht versichert sind. Sie zahlen hierfür auch keine Beiträge.
Wir unterscheiden im stationären Bereich zwischen Krankenhausbehandlungen und Reha-Maßnahmen. Ihr
Versicherungsschutz gilt für die Krankenhausbehandlung. Reha-Maßnahmen sind davon ausgeschlossen.
Keinesfalls zweifeln wir an dem Sinn und Zweck der Maßnahme. Diese ist sicherlich medizinisch notwendig.... etc.

PolareuD

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #20 am: 20.11.2023 14:30 »
Vielleicht wäre in dem Zusammenhang eine Anschlussheilbehandlung (AHB) möglich. Also als zuerst einen konservativen Klinikaufenthalt mit anschließender AHB. Die AHB ist das gleiche wie eine Reha schimpft sich nur anders.

JoeydeMaio

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #21 am: 20.11.2023 16:30 »
Vielen Dank für Eure ganzen Antworten.
Ich habe mir auch gedacht, dass ein Tarifwechsel eventuell etwas bringen könnte, jedoch hat damals der Inter Beauftragte in meiner Region mich abgewimmelt und mir geschrieben, dass es nur einen Tarif für Beamte gäbe.
Wenn ich weiteres wissen wolle soll ich mich ans Unternehmen selbst wenden.
Also wenn der nichts mehr an einem verdienen kann, macht er auch nichts mehr.

Als ich dann damals vor 5 Jahren angerufen hatte gab es dann 2 Tarife.
So wie ich es sehe, bin ich aktuell im Standard Tarif mit kaum Leistungen.
2 oder Mehrbettzimmer, keine Reha etc.

Risikozuschläge laut Telefon keine, jedoch im laufe der Jahre dann eine Erkrankung aufgetaucht, aber meines Wissens jetzt nicht als Risikozuschlag verbucht.
Jedoch wäre das ein Problem beim Wechsel...

Stutzig hat mich die erneute Erhöhung halt gemacht, da meine Lehrgangskollegen (Debeka) einmal 2 Jahre Älter einmal 2 Jahre Jünger, der Ältere im besten Tarif mit Chefarzt, 1 Bettzimer 290€ zahlt und der jüngere im Standard Tarif 250 € und meiner bei 360€ für Standard.
Ein anderer Bekannter Eintrittsalter damals in 2006 25 Jahre (ich 2007) zahlt bei der HUK 358€ aber hat beide Kinder im Tarif.

Saxum

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #22 am: 20.11.2023 17:46 »
Da die PKV vor 2009 abgeschlossen wurde, sind die Altersrückstellungen dann weg.
Daher eher einen internen Tarifwechsel ins Auge fassen. 18 Jahre Altersrückstellungen zu vernichten, um 50 Euro im Monat zu sparen, dürfte keinen Sinn machen.

Die Altersrückstellungen fallen nicht weg, egal ob der Vertrag vor oder nach 2009 abgeschlossen worden ist. Zum Stichtag 2009 hatten alle die bereits zuvor privat versichert waren eine Widerspruchsmöglichkeit zu den Altersrückstellungen. Wer davon gebrauch gemacht hat, bei diesen Personen wurden auch keine Altersrückstellungen gebildet, etwa erkennbar dran, dass vor dem Ruhezustand 10% gesetzlicher Zuschlag erhoben worden ist.

Wer hingegen entweder den Vertrag nach 2009 abgeschlossen hat oder bei Altverträgen den Altersrückstellungen nicht widersprochen hat, bei denen wurden Altersrückstellungen gebildet.

Man erhält jährlich von seinem Versicherer eine Mitteilung, die nennt sich "Mitteilung zur Höhe des Übertragungswert", das ist die Höhe des Beitrages im Basistarif zzgl. gesetzlichem Zuschlag und genau dieser wird dann bei einem etwaigen Versichererwechsel mitgenommen.

Verbleibt man hingegen in der gleichen Versicherungsgessellschaft, (interner Tarifwechsel nach § 204 VVG), dann verbleiben die Altersrückstellungen in der vollen Höhe.

Vielen Dank für Eure ganzen Antworten.
Ich habe mir auch gedacht, dass ein Tarifwechsel eventuell etwas bringen könnte, jedoch hat damals der Inter Beauftragte in meiner Region mich abgewimmelt und mir geschrieben, dass es nur einen Tarif für Beamte gäbe.

Risikozuschläge laut Telefon keine, jedoch im laufe der Jahre dann eine Erkrankung aufgetaucht, aber meines Wissens jetzt nicht als Risikozuschlag verbucht.
Jedoch wäre das ein Problem beim Wechsel...

Stutzig hat mich die erneute Erhöhung halt gemacht, da meine Lehrgangskollegen (Debeka) einmal 2 Jahre Älter einmal 2 Jahre Jünger, der Ältere im besten Tarif mit Chefarzt, 1 Bettzimer 290€ zahlt und der jüngere im Standard Tarif 250 € und meiner bei 360€ für Standard.
Ein anderer Bekannter Eintrittsalter damals in 2006 25 Jahre (ich 2007) zahlt bei der HUK 358€ aber hat beide Kinder im Tarif.

Es gibt bei den meisten Versicherer tatsächlich nur "einen Tarif" für Beamt*innen, wovon man aber beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG redet ist der Wechsel von einem "alten Tarif" in einen "neueren Tarif" bzw. vom "geschlossenen Tarif" in entweder einen "anderen geschlossenen Tarif" oder in einen "neuen Tarif".

Der Wechsel in einen neuen Tarif kann, je nachdem wie alt der Vertrag ist, schon im Grundbaustein gegebenenfalls Vorteile bringen. Oft ins Spiel gebracht wird das Beispiel zwischen "geschlossenem Hilfsmittelkatalog" und "geöffnetem Hilfsmittelkatalog", andere Punkte sind auch etwa der Einschluss von Leistungen wie Soziotheraphie oder eben Kuren/Rehas. Das muss man dann eben prüfen.

Also nicht "abwimmeln" lassen und auf Angebote nach § 209 VVG bestehen / bitten.

Eine zwischenzeitlich aufgetauchte Erkrankung nach Vertragsabschluss wird tatsächlich auch nicht als Risikozuschlag verrechnet, weil das auch nicht zulässig ist. Bei einem Vertragswechsel muss man jetzt wieder zwei Optionen unterscheiden, bei einem "internen Vertragswechsel" nach § 204 VVG werden "neu aufgetretenen Risiken" nur dann auf die Mehrleistungen des neuen Vertrages bewertet / aufgeschlagen. Auf die bisherigen gleichartigen Leistungen kann der Risikozuschlag nicht erhoben werden.

Bei einem Wechsel des Versicherers zu einem anderen Versicherer oder generell eben bei einem "Neuvertrag" wird dann natürlich der komplette Gesundheitszustand erfasst und bewertet und dann gegebenenfalls auf den ganzen Tarif aufgeschlagen. Die Frage wäre hier auch welcher Art die Erkrankung ist und ob diese noch in die Abfragezeiträume (3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre oder "unendlich" z.B. bei anerkannten noch laufenden Behinderungen je nach Typus) fallen, wenn nicht ist diese auch nicht mehr anzugeben.

Bei deinen Lehrgangskollegen müsste man tatsächlich genau fragen ob neben dem Alter nicht doch tatsächliche Risiken zugrunde legen die dann eben in unterschiedlichen Zuschlägen resultieren. Besonderes von diesem Versicherer habe ich oft genug gehört und es auch selbst erlebt, dass die gerne "direkt die vollen 30%" veranschlagen, obwohl man es risikokalkulatorisch differenzieren kann.

Man könnte hier, ohne jetzt die Einzelfälle zu kennen, aber zum einen muss man Berücksichtigen dass das Alter "Alt versus Jung" natürlich zu unterschiedlich höheren Einstiegsbeiträgen führen und dann ist der zweite Faktor eben Risikozuschlägen und dann kommt noch die Frage dazu ob "Wahlleistungen und Ergänzungstarif" mit dabei sind.

Rein jetzt vom monetären wert, drei verschiedenen Altersstufen und unklaren Risikozuschlägen bei den jeweiligen ist die Aussage so nicht ganz eindeutig. Spontan könnte man hier folgendes fabulieren:

Ältere: höherer Altersbeitrag, aber kein Risikozuschlag = 290 €
JoeydeMaio: mittelhöherer Altersbeitrag, aber Risikozuschlag von 30% = 360 €
Jüngste: geringhöher Altersbeitrag, aber Risikozuschlag von 1%-29% = 250 €

Zum anderen "Bekannten" bei einem anderen Versicherer, nun wenn man die Tarifbedingungen dort liest dann ist das durchhaus interessant wenn gar nichts passiert, kommt es aber auf das Detail an, sehe ich schon bei den Bedingungen eine menge Baustellen an denen es kritschen kann. Diese Schranken/Beschränkungen führen natürlich ggf. mit zu einem kalkulatorisch geringeren Beitrag neben den Verwaltungskosten etc.

Dass der Versicherer kalkukatorisch einen besseren Beitrag hat sagt aber auch noch lange nichts darüber aus, wie es dann im späteren Zeitabschnitt ist, das gilt genauso wie für Versicherer mit hohen Kalkukationswerten. Beide können sich verhapseln.

Der Beitragssatz hängt meines Wissens maßgeblich davon ab wie hoch das Eintrittsalter war. Ich habe auch eine Kollegin, die mit 36 verbeamtet wurde und zusammen mit einem 30%igen Risikozuschlag bei 450 EUR monatlich liegt.

Das aber Reha-Maßnahmen generell nicht erstattet werden erscheint mir etwas suspekt. Da Rehe-Maßnahmen generell beihilfefähig sind, sofern sie genehmigt wurden. In meinem PKV-Fall sind nur ambulante Reha-Maßnahmen ausgeschlossen, jedoch stationäre erstattungsfähig. Aus meinem Verständnis sind PKV-Tarife für Beamte mindestens Spiegeltarife zur Beihilfe, oder sehe ich das falsch?

Das ist was ich beispielhaft meine, Alter + Risikozuschlag. Darüber hinaus ja die PKV-Tarife sollen tatsächlich "Spiegeltarife" sein. Jedoch gibt es mWn bisher keine eindeutige Rechtsprechung dafür welche den Begriff des Spiegeltarifs bzw. der 100%igen Absicherung zusammen mit der Beihilfe definiert. Ich würde sagen, zum Zeitpunkt des Entstehens des Vertrags mit der jeweiligen zu diesem Stand bestehenden Beihilfeverordung war dieser Punkt wohl grundsätzlich sehr gut erfüllt. Da die Beihilfeverordnung aber sich ändert und anpasst, ob zum guten oder zum schlechten, ist dann für den PKV Vertrag ohne Relevanz, mal so vom Zivilrecht betrachtet - es ist ja keine automatische "Anpassungsklausel" mit drin.

Hierfür stehen dann wohl ggf. zwei Instrumente zur Verfügung § 204 VVG bei "Beihilfeverbesserungen" und § 199 VVG bei "Beihilfeverschlechterungen". Ja ich würde mir hier tatsächlich wünschen, dass § 199 VVG auch einen Absatz erhält, der "verbesserte Beihilfeleistungen" anbietet, ist aber so bisher nicht vorgesehen.

... ich weder Reha, noch Kur, noch Reha-Sport versichert! Mein Vertrag ist von 1994 und damit ist es noch erstaunlicher, dass mein Beitrag so hoch ist! Und ein Wechsel ist wegen Vorerkrankung nicht möglich ...

Wie erwähnt mal einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen lassen, entweder in einen anderen geschlossenen "Bisex-Tarif" wo dir dann noch die Option des Standardtarifes erhalten bliebe oder in einen neueren "Unisex-Tarif" der offen hat, wo dann die Option des Standardtarifes verlustig geht und nur noch der Basistarif möglich ist. Nur um das mal zu wissen.

Ich habe mir mal den Tarif "BK 30 und BKF 20" angeschaut, ich glaube das ist der aktuelle "Standardtarif" der DKV und dieser hat mich gleich sehr verärgert. Hier sind unter Nr. 3.8 tatsächlich "sonstige Vorsorge- und Reha-Maßnahmen" ausgeschlossen.

Nervig, trotzdem kannst du schauen ob die restlichen Leistungen dir evtl. doch zusagen oder du behältst diese Option immer wieder im Auge bis sich ein besserer Tarif daherkommt und ziehst es dann.

Dass der Versicherer aber diese Leistung schon im Grundtarif ausgeschlossen hat, kannst du ja § 47 Abs. 4 LBhVO probieren, das bringt dann ggf. 20 Prozentpunkte mehr so dass zumindest 70% abgesichert wären.

JoeydeMaio

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #23 am: 01.12.2023 22:26 »
@PolareuD : Hier ein kurzer Auszug aus dem Antwort Schreiben, auf meine wiederholte Anfrage, ob es keine Möglichkeiten gibt:

Wir verstehen, dass Sie Leistungen haben möchten. Wir können jedoch keine erbringen, weil Sie für Reha-
Maßnahmen bei uns nicht versichert sind. Sie zahlen hierfür auch keine Beiträge.
Wir unterscheiden im stationären Bereich zwischen Krankenhausbehandlungen und Reha-Maßnahmen. Ihr
Versicherungsschutz gilt für die Krankenhausbehandlung. Reha-Maßnahmen sind davon ausgeschlossen.
Keinesfalls zweifeln wir an dem Sinn und Zweck der Maßnahme. Diese ist sicherlich medizinisch notwendig.... etc.

Hallo Lena,

hatte das gleiche Problem damals. Kur/Reha oder wie auch immer es genannt wird sind auch bei meiner Versicherung nicht versichert. Einzig und allein Krankenhaus Aufenthalte... Das war damals ein Ärger, darf nicht mehr daran denken.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #24 am: 02.12.2023 12:27 »

Die Altersrückstellungen fallen nicht weg, egal ob der Vertrag vor oder nach 2009 abgeschlossen worden ist.

So eine Falschinformation kann man hier nicht stehen lassen.
Der sehr große Großteil der Altersrückstellungen sind bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer futsch.

Auch mit einem Vertrag nach 2009 wird nur ein Teil übertragen. Die genaue Höhe der Altersrückstellungen sind ein Geschäftsgeheimnis.

CmdrMichael

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #25 am: 02.12.2023 17:05 »
Hallo Lena,

hatte das gleiche Problem damals. Kur/Reha oder wie auch immer es genannt wird sind auch bei meiner Versicherung nicht versichert. Einzig und allein Krankenhaus Aufenthalte... Das war damals ein Ärger, darf nicht mehr daran denken.
Man muss da genau hinschauen, die meisten Leuten reden zwar von einer "Reha" meinen aber eine "Anschlussheilbehandlung" und die ist meistens mit versichert. Der einzige Unterschied ist, dass eine Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten werden muss.

War bei mir auch so. Musste nach einer OP im Krankenhaus für 3 Wochen zur Anschlussheilbehandlung, also das was im Volksmund stationäre Reha heißt. Das ist auch das einzige, was die Beihilfe zahlt, die zahlt auch keine Reha, sondern nur AHB.
Was ich nicht wusste, meine PKK hat im Vertrag eine abschließende Liste, in welchen Fällen sie eine AHB zahlen, da stehen dann so Sachen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs-OP drauf. Meine OP damals stand nicht drauf, man hat mir aber nach Prüfung die Kosten für die AHB auf freiwilliger Basis erstattet (und dies vorab zugesagt). Da hat man vermutlich kalkuliert, dass man durch eine erfolgreiche AHB eine mögliche weitere OP mit fünfstelligen Kosten sparen kann.

Saxum

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Antw:[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag
« Antwort #26 am: 03.12.2023 18:59 »

Die Altersrückstellungen fallen nicht weg, egal ob der Vertrag vor oder nach 2009 abgeschlossen worden ist.

So eine Falschinformation kann man hier nicht stehen lassen.
Der sehr große Großteil der Altersrückstellungen sind bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer futsch.

Auch mit einem Vertrag nach 2009 wird nur ein Teil übertragen. Die genaue Höhe der Altersrückstellungen sind ein Geschäftsgeheimnis.

Es sind keine Falschinformationen, wenn man den ganzen Beitrag lesen würde. Sind Sie wie erwähnt nicht ganz, man erhält jährlich eine Mitteilung des "Übertragungswert" das sind die Altersrückstellungen in der Höhe wie wenn man die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen wäre plus der verpflichtende 10% gesetzliche Zuschlag. Wie in meinem Post ausgeführt.

Hat man hingegen, wie ausgeführt einen Vertrag der vor 2009 war und dem ansammeln der Altersrückstellungen widersprochen - dann ja hat man keine. Der "Übertragungswert" sind die Altersrückstellungen die man zu einem etwaigen neuen Versicherer mitnehmen würde.

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