Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
rückwirkende Feststellung einer höherwertigen Tätigkeit
Miri:
Vielen Dank für die Antworten. Das sind auch meine Hin-und-Her-Gedanken. Ich hatte gehofft, jemand weiß, wie es richtig wäre. Leider finde ich dazu auch nichts im www.
Miri:
Gemäß der Tarifautomatik müsste ich allerdings die vorzeitigen Stufenaufstiege korrekterweise in der EG 12 erhalten haben, da es schließlich ein Bewertungsirrtum war. Folglich können diese Aufstiege nicht einfach rückgängig gemacht werden, würde ich sagen
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