Hallo zusammen,
meinen Widerspruch für das Jahr 2023 habe ich beim LBV NRW am 27.12.2023 eingeworfen. Ich habe eines der Muster verwendet. Folgende Rückmeldung habe ich ca. am 06.05.2024 (Datum im Schreiben ist der 22.04.2024) erhalten:
Sehr geehrte XY,
ich bestätige, dass ihr Antrag/Widerspruch hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 am 28.01.2024 eingegangen ist.
Die Entscheidung über Ihren Antrag/Widerspruch stelle ich zurück. Ich unterstelle, dass Sie mit dieser Verfahrenweise einverstanden sind.
Ich frage mich, ob das LBV NRW hier absichtlich vorgibt, dass der Widerspruch erst 2024 eingegangen sei, damit der Anspruch für 2023 erlischt. Hat der Widerspruch nicht nur eine Gültigkeit, wenn er im selben Jahr eingegangen ist oder verstehe ich hier etwas falsch? Sollte ich das nochmal beim LBV klarstellen?
Des Weiteren habe ich folgende Bitten im Widerspruch gestellt, denen nicht hinreichend nachgegangen wurde:
Ich erkläre mich mit dem Aussetzen des Verfahrens bis zum Abschluss von Parallelverfahren einverstanden, soweit Sie auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichten.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Einganges und der Erklärung, dass mein Antrag und Widerspruch ruhend gestellt wird und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Hat sonst jemand (ähnliche) Rückmeldungen erhalten und einen Hinweis, wie man reagieren sollte?
LG