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[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch

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derSchorsch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 16.12.2024 08:25 ---Ja, das fehlt, und zwar aus dem Grund, dass das Muster ja für alle 16 Rechtskreise der Länder geschrieben wurde, jedoch nicht alle ein Partnereinkommen betrachten - und zugleich ist die jeweilige Betrachtung in den Rechtskreisen, wo das geschieht, ggf. (also wenn man das in einem Widerspruch benennen will) differenziert zu betrachten. Deshalb habe ich dazu nichts geschrieben. Die Begründung führt ja aus, dass die Feststellung begehrt wird, die sachgerechte Höhe der amtsangemessenen Alimentation zu prüfen (von der die Begründung ausgeht, dass sie nicht gewährt wird), und dass hierfür Anregungen gegeben werden, die aber nicht vollständig sind.

Ich habe ja in der weiter zurückliegenden Vergangenheit und in der näheren Vergangenheit unlängst auf der Seite der Bundesbeamten geschrieben, dass man eigentlich einen Widerspruch in drei bis vier Sätzen formulieren könnte, um zu einem statthaften Rechtsbehelf zu gelangen - aber dass sich das heute keiner mehr wegen der Rechtsunsicherheit traut und dass sich heute noch viel weniger irgendwer traut, das anderen zu empfehlen.

Auch deshalb habe ich dazu aufgerufen, sich für den eigenen Rechtskreis einen Überblick über die Muster zu verschaffen, um dann an jenen eine Auswahl zu treffen.

Ich gehe davon aus, dass das von mir eingestellte Muster tragfähig sein sollte - aber ich habe durchaus ebenfalls Bauchschmerzen damit, es eingestellt zu haben. Hätte ich das nicht in der Vergangenheit zugesagt, hätte ich kein Muster eingestellt; denn es drückt mich die Verantwortung, was insofern grotesk ist, weil ein einfacher Widerspruch letztlich eine einfache Sache sein sollte. Darin, also in der illegitimen Handlung von Dienstherrn, die sich im Besoldungsrecht faktisch in allen Rechtskreisen von der Verfassung absentiert haben, also diesbezüglich jedes Vertrauen in ihre Amts- und Mandatsführung vermissen lassen und es - das Vertrauen - zunehmend zerstören, liegt der Grund auch für meine Magenschmerzen. Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt, der von solchem illegitimen Handeln von Dienstherrn im Besoldungsrecht ausgeht, wie das Ulrich Battis 2022 dargelegt hat, findet sich auch hier wieder. Das ist die bittere Wahrheit.

--- End quote ---

@Swen:
Wäre es denn denkbar noch einen kurzen Textbaustein zum Partnereinkommen bereitzustellen? Den könnte man ja dann optional einfügen.
Z.B. in BY gibt es leider kaum Mustertexte die man vergleichen und anpassen/übernehmen könnte.

SwenTanortsch:
Das könnte man machen, Schorsch - aber da sich der Dienstherr ja aufgefordert sieht, verbunden mit dem Widerspruch den Antrag zu vollziehen, "unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten festzustellen", dass die gewährte Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei, und da ja weiterhin ausgeführt wird, dass die begründenden Ausführungen "nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung" zu betrachten seien, sehe ich es als nicht erheblich an, explizit auf die Betrachtung des Partnereinkommens hinzuweisen und diese in Zweifel zu ziehen. Denn dafür bedürfte es m.E. eine ggf. komplexere Darlegung, die - wenn sie nicht tiefgreifend genug formuliert werden würde - ggf. angreifbar wäre und die - wenn sie ggf. tiefgreifend genug formuliert werden würde - mit einiger Wahrscheinlichkeit eher recht lang werden könnte.

Ergo: In Bayern könnte man bspw. genauso wie in NRW noch auf das neue Ortszuschlagswesen verweisen und in anderen Rechtskreisen auf andere spezifische Eigenheiten. Aber so, wie das Musterschreiben formuliert ist, sollte das m.E. nicht notwendig sein.

derSchorsch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.12.2024 14:03 ---Das könnte man machen, Schorsch - aber da sich der Dienstherr ja aufgefordert sieht, verbunden mit dem Widerspruch den Antrag zu vollziehen, "unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten festzustellen", dass die gewährte Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei, und da ja weiterhin ausgeführt wird, dass die begründenden Ausführungen "nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung" zu betrachten seien, sehe ich es als nicht erheblich an, explizit auf die Betrachtung des Partnereinkommens hinzuweisen und diese in Zweifel zu ziehen. Denn dafür bedürfte es m.E. eine ggf. komplexere Darlegung, die - wenn sie nicht tiefgreifend genug formuliert werden würde - ggf. angreifbar wäre und die - wenn sie ggf. tiefgreifend genug formuliert werden würde - mit einiger Wahrscheinlichkeit eher recht lang werden könnte.

Ergo: In Bayern könnte man bspw. genauso wie in NRW noch auf das neue Ortszuschlagswesen verweisen und in anderen Rechtskreisen auf andere spezifische Eigenheiten. Aber so, wie das Musterschreiben formuliert ist, sollte das m.E. nicht notwendig sein.

--- End quote ---

Danke für die Klarstellung!

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