Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Zwingen zur Rufbereitschaft, wenn es nicht in der Tätigkeitsdarstellung steht?

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MoinMoin:

--- Zitat von: MeinerEiner am 20.11.2023 15:17 ---
--- Zitat von: hugodehippo am 20.11.2023 10:09 ---Nein, für Vollzeitbeschäftige gilt:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

--- End quote ---

Was gilt dann für Teilzeitbeschäftigte?

--- End quote ---
Die Teilzeitbeschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

hugodehippo:
Das verspricht hier recht amüsant zu werden:-)

MeinerEiner:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.11.2023 15:34 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 20.11.2023 15:17 ---
--- Zitat von: hugodehippo am 20.11.2023 10:09 ---Nein, für Vollzeitbeschäftige gilt:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

--- End quote ---

Was gilt dann für Teilzeitbeschäftigte?

--- End quote ---
Die Teilzeitbeschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

--- End quote ---

Ja, so würde ich es jetzt auch verstehen :)

clarion:
Der Kollege  sollte evtl. bei der Personalverwaltung nachfragen,  welche Änderung im betrieblichen Ablauf nunmehr eine Rufbereitschaft betrieblich notwendig machen und welche Auswahlkriterien gelten,  um die Personen zu bestimmen,  die die Rufbereitschaft erledigen sollen. Dann wird man sehen,  ob die Personalverwaltung überhaupt involviert ist.

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