Autor Thema: ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?  (Read 2895 times)

gerzeb

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #15 am: 21.11.2023 10:24 »
Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
Hallo,

ich danke euch für eure Einschätzungen! die Familienzuschläge möchte ich jedoch gerne mitnehmen, von daher werde ich, wenn es soweit ist die entsprechenden Angaben auch machen ( verheiratet, 1 Kind).

Theoretisch bestünde aber die Möglichkeit mich in der Probezeit zu kündigen, oder nicht? wahrscheinlich mache ich mir auch nur umsonst solche Gedanken, aber ich möchte diese Ausbildung sehr gerne machen.

Weder gibt es eine Probezeit, noch kann man dich "kündigen". Ich empfehle dringend eine Auseinandersetzung mit dem Beamtenrecht...

ich1974

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #16 am: 22.11.2023 10:15 »
Wäre anders wenn Du dich bewirbst und schwanger bist, aber so ist es egal.
Hätte es den AG interessiert hätte er gefragt.

Die Fragen nach einer Schwangerschaft ist im Bewerbungsgespräch unzulässig. Da darf man sogar lügen.

clarion

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #17 am: 22.11.2023 16:22 »
Unnötige Sorge. Gib einfach im Personalfragebogen Mann und Kind an. Wahrscheinlich fällt nicht mal auf, dass Du bisher nicht über das Kind gesprochen hast.