Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
fordo:
--- Zitat von: Unknown am 20.11.2023 14:17 ---Bitte nicht die Tarifbeschäftigten mit Beamten vergleichen. Die Bewertung der Dienstposten mit Ax spielen für die Eingruppierung keine Rolle und sind dabei unbeachtlich. Man könnte sie eventuell als Indiz für eine grobe Einordnung sehen.
Das Entgelt orientiert sich, wie E15TVL zuvor schrieb an den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.
--- End quote ---
Ein Vergleich mit den direkten Nachbarstädten liegt ja zumindest vor (EG 9c). Selbst die Städte, die bei den gleichen Stellen, weniger Tätigkeiten (z.B. keine Unterhaltsheranziehung) ausüben - haben im Vergleich EG 9a - 9b.
Einen Antrag zu stellen, hat mir übrigens mein Amtsleiter geraten. *Schulterzuck*
FearOfTheDuck:
Das spielt alles keine Rolle. Lediglich, dass dir die Aufgaben im Juni 2018 übertragen worden sind. Also bist du ab diesem Zeitpunkt korrekt eingruppiert. Ob der AG in seiner Rechtsmeinung zur EG irrt, oder du oder die umliegenden Gemeinden, kann rechtssicher nur ein Gericht feststellen.
Mal vorausgesetzt, die damals übertragenen Aufgaben entsprechen einer höheren EG, so bist du im Juni 2018 stufengleichgleich höhergruppiert und die Stufenlaufzeit begann von vorne.
Hast du neben deinem "Antrag deine Ansprüche denn auch wirksam geltend gemacht?
fordo:
Was wäre denn in diesem Fall "wirksam"? ???
FearOfTheDuck:
Um einmal eine Legende dieses Forums zu zitieren:
"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen binnen 6 Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung des Anspruchs sowie entweder dessen hinreichend konkrete Bezifferung oder ein erkennbares Ausgehen davon, daß der Schuldner aus den hinreichenden Angaben diesen selbst errechnen könne."
fordo:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 20.11.2023 14:57 ---Um einmal eine Legende dieses Forums zu zitieren:
"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen binnen 6 Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung des Anspruchs sowie entweder dessen hinreichend konkrete Bezifferung oder ein erkennbares Ausgehen davon, daß der Schuldner aus den hinreichenden Angaben diesen selbst errechnen könne."
--- End quote ---
Dankeschön! Wenn ich das richtig lese, liegt dem der § 37 TVöD zugrunde. Den Anspruch habe ich bei der Antragstellung konkret geltendgemacht.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version