Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
grundsätzliches zu Urlaubsabgeltung, Fördermittelprojekt
knopper:
Hallo zusammen,
ich bin aktuell bin ich an in einem Drittmittelprojekt beschäftigt welches am 31.12 endet. Arbeitsvertrag geht auch bis zu diesem Zeitpunkt. normal befristet angestellt an einer HS.
Nun ist ein neuer Projektantrag, sagen wir mal schon "in Bearbeitung", die Genehmigung steht noch aus, aber allem Anschein nach geht es wohl durch.
Bei diesem neuen Projekt handelt es sich im ein EFRE-gefördertes Projekt und eine Kollegin die im das Controlling macht, macht nun wieder schon etwas Druck dass der Urlaub doch auf jeden Fall runter muss, und da habe ich noch ein paar Tage.
Konkret wären es 10 Tage, wovon ich aber in der 1. Januarwoche gleich 5 nehme, dann also nur noch 5.
Generell wäre es wohl so dass ein neuer Fördergeber für Drittmittel nicht will dass irgendwelche Urlaubstage "mitgenommen" werden, da dies auch eindeutig gegen die Förderbedinungen verstößt. Insbesondere bei EFRE-Projekten ist dies der Fall. So die Aussage.
Angestellt bin ich ja bei einer Fortführung des Arbeitsvertrages, weiterhin beim Land und nicht bei einem Drittmittelgeber. Mein Arbeitgeber ändert sich also nicht über das Vertragsende hinaus...also sollte eine Mitnahme von Urlaubstagen ja gesetzlich möglich sein.
Laut Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Aktuell soll ich den gesamten Urlaub nehmen was zur Folge hätte dass ich den ganzen Dezember frei hätte.
Problem ist halt wenn ich das mache und es dann heißt "es wäre doch möglich gewesen" der Urlaub weg ist, und mir niemand die Tage wiedergibt. Diese kann ich nämlich im nächsten Jahr besser gebrauchen, da einige Dinge anstehen wo ich den Urlaub schön nehmen könnte.
Daher würde ich ungern jetzt alles abfeiern. Zumal ich ja dann schon die 1. Januarwoche auch schon vom neuem Urlaub nehmen müsste, das heißt ich hätte im gesamten Jahr effektiv 10 Tage weniger...
Des Weiteren ist es ja auch ein Nachteil gegenüber einem Festangestellten der ja selbstverständlich seinen Urlaub mitnehmen kann.
Daher meine Nachfrage, ob jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war und wie da genau die gesetzliche Lage aussieht.
Müssen sich Arbeitnehmer nach den Vorgaben von Fördermittelgebern (Drittmittel) richten, oder gilt eigentlich nur das Verhältnis zum Arbeitgeber?
Kann man diese Förderbedingen evt. irgendwo nachlesen? Wenn dann möchte ich da schwarz auf weiß.
MoinMoin:
Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
So die Rechtslage.
Die betriebliche Übung der DV lassen durchaus mehr zu, Rechtsanspruch bei auslaufen des Vertrages hast du da eher nicht.
Insofern kann mEn der AG durchaus verlangen, dass du deinen Urlaub nimmst, insbesonder wenn du noch keinen neuen AV hast.
und jetzt ein ganz blödes theoretisches Szenario:
Der Mittelgeber deiner Stelle für nächstes Jahr hat in der Mittelbewilligung eben drin stehen, dass die Mitarbeiter keinen Resturlaub mitnehmen dürfen. Dann kann dir das in deiner Rechtsbeziehung zum Mittelgebern egal sein, du hast nur eine zu deinem AG.
Aber wenn dadurch das Projekt gekündigt wird, weil du mehr als 30 Tage Urlaub bezahlt bekommst aus dem Projekt, dann stehste auf der Strasse und der AG hat lange Nase.
und jetzt mal ganz logisch.
Nehmen wir an, das du ein 3 Monatsprojekt hast und du bist da weniger als die hälfte da, weil du Resturlaube abfeierst innerhalb des Projektes, dann bezahlt der Geldgeber den nicht genommenen Urlaub aus den Vorprojekt, danke Anke!
Also die gesetzliche Lage ist mEn durchaus so, dass der AG verlangen kann, dass du bis zum Ende deines aktuellen Arbeitsvertrages dein gesamten Urlaub nimmst.
So verlangt es das Gesetz und der AG hat durchaus ein betriebliche Begründung dafür, er bezahlt dich momentan aus diesen Topf und das Geld ist dann weg und er kann diese Rücklage nicht ins neue Jahr rüberbuchen.
Doof für dich.
Ich habe in meine WiMi zeit allerdings da immer kreative Lösungen mit der Buchhaltung gefunden, sie könnten idR da was drehen, aber es kann auch nach hinten los gehen.
knopper:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.11.2023 16:00 ---und jetzt mal ganz logisch.
Nehmen wir an, das du ein 3 Monatsprojekt hast und du bist da weniger als die hälfte da, weil du Resturlaube abfeierst innerhalb des Projektes, dann bezahlt der Geldgeber den nicht genommenen Urlaub aus den Vorprojekt, danke Anke!
Also die gesetzliche Lage ist mEn durchaus so, dass der AG verlangen kann, dass du bis zum Ende deines aktuellen Arbeitsvertrages dein gesamten Urlaub nimmst.
So verlangt es das Gesetz und der AG hat durchaus ein betriebliche Begründung dafür, er bezahlt dich momentan aus diesen Topf und das Geld ist dann weg und er kann diese Rücklage nicht ins neue Jahr rüberbuchen.
Doof für dich.
Ich habe in meine WiMi zeit allerdings da immer kreative Lösungen mit der Buchhaltung gefunden, sie könnten idR da was drehen, aber es kann auch nach hinten los gehen.
--- End quote ---
ja das ist schon richtig, in diesem Falle würde ich es natürlich auch anders Handhaben. Ebenso bei 10 Tagen oder mehr. Ist ja un vollkommen verständlich. Es wären ja Ende nur 6.
Der einzige "Weg" sage ich mal wäre doch in dem Fall Ausfall wegen Krankheit oder? Soweit ich weiß darf ein Resturlaubsanspruch der aufgrund von Krankschreibung nicht genommen werden kann nicht verfallen. Bloß wie es bei befristeten Verträgen aussieht weiß ich jetzt auch nicht.
Nächstes Szenario, angenommen ich nehme den Urlaub einfach nicht, ohne Krankheit oder sonstige Gründe und mein Chef genehmigt ihn auch nicht... kann man ja absprechen.
Was könnte in diesem Fall im allerschlimmsten Fall passieren? Wirklich bis hin zu einer Nicht-Förderung des Projektes durch den Mittelgeber?
Also für mich ist das schwer vorstellbar da dieser ja gar keine Einsicht in die Urlaubsplanung der Mitarbeiter hat und selbst wenn ich nicht glaube dass bei einer Kontrolle jemand genau auf die Tage guckt und meint "da waren aber 6 Tage zu viel bei dem einen". :)
Also ich weiß es nicht...der deutschen Bürokratie ist ja alles zuzutrauen.
MoinMoin:
Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
Worst Case:
Wenn du ihn nicht beantragst, dann könnte der Urlaub am Ende des aktuellen Vertrages verfallen.
Wahrscheinlicher ist es, dass er dann ausgezahlt wird.
Wenn du ihn beantragst, aber nicht nehmen kannst, weil nicht genehmigt oder wegen Krankheit, dann muss der AG dir den Urlaub am Ende des Vertrags auszahlen.
Wenn du rechtzeitig einen neuen AV als Folgevertrag hast, dann könnte der AG aus Kulanz dir den Urlaub übertragen.
Er muss es aber nicht, da es ein neuer Vertrag ist.
Bleibt die Dumme Frage:
Warum sollte der Ag sich dem Risiko aussetzen und uU vertragsbrüchig werden?
Nur weil du im nächsten Jahr mehr als 30 Tage Urlaub haben willst?
knopper:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
--- End quote ---
das ist korrekt und meiner Meinung nach auch jedsmal eine unnötige Hängepartie... muss man aber als befristet Angestellter wohl so hinnehmen.
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---Worst Case:
Wenn du ihn nicht beantragst, dann könnte der Urlaub am Ende des aktuellen Vertrages verfallen.
Wahrscheinlicher ist es, dass er dann ausgezahlt wird.
Wenn du ihn beantragst, aber nicht nehmen kannst, weil nicht genehmigt oder wegen Krankheit, dann muss der AG dir den Urlaub am Ende des Vertrags auszahlen.
--- End quote ---
und wenn ich hierfür schriftlich unterschreibe, dass ich in dem Falle auf den Urlaub verzichte und dieser dann verfallen kann? Ist so etwas zulässsig, oder eher nicht? Also ein rechtssicheres Schriftstück oder so?
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---
Warum sollte der Ag sich dem Risiko aussetzen und uU vertragsbrüchig werden?
Nur weil du im nächsten Jahr mehr als 30 Tage Urlaub haben willst?
--- End quote ---
Ich nenne es mal so... eher eine Gleichstellung gegenüber einem normalen Festangestellten, wo das ja absolut kein Problem wäre. Gibt sogar die Regelung, dass man bis zum 30.09 Zeit hat den alten Urlaub zu nehmen....
Aber diese Gleichstellung gibt es wohl nur in der Theorie.
Erstmal muss der neue Vertrag her das ist schon richtig.
Mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit hätte ich ja dann auch den anfänglichen Januarurlaub :), oder auch nicht falls es doch noch klappt. Dann aber wiederrum vom Neuen. Oder ich fange gleich am 2. wieder an…. Oder, oder :D
Das sind eben die Szenarien die man so durchspielt, wenn es noch keine Klarheit gibt... nicht schön.
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