Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
grundsätzliches zu Urlaubsabgeltung, Fördermittelprojekt
MoinMoin:
--- Zitat von: knopper am 21.11.2023 12:32 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
--- End quote ---
das ist korrekt und meiner Meinung nach auch jedsmal eine unnötige Hängepartie... muss man aber als befristet Angestellter wohl so hinnehmen.
--- End quote ---
Man nimmt es hin, müssen muss man das nicht, ich aber auch lange so glücklich und zufrieden mich durchs Forscherleben gewimmelt.
--- Zitat ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---Worst Case:
Wenn du ihn nicht beantragst, dann könnte der Urlaub am Ende des aktuellen Vertrages verfallen.
Wahrscheinlicher ist es, dass er dann ausgezahlt wird.
Wenn du ihn beantragst, aber nicht nehmen kannst, weil nicht genehmigt oder wegen Krankheit, dann muss der AG dir den Urlaub am Ende des Vertrags auszahlen.
--- End quote ---
und wenn ich hierfür schriftlich unterschreibe, dass ich in dem Falle auf den Urlaub verzichte und dieser dann verfallen kann? Ist so etwas zulässsig, oder eher nicht? Also ein rechtssicheres Schriftstück oder so?
--- End quote ---
Kapier ich nicht was du damit sagen willst?
Man kann nicht auf Urlaub verzichten.
Man kann ihn nur verfallen lassen.
--- Zitat ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---
Warum sollte der Ag sich dem Risiko aussetzen und uU vertragsbrüchig werden?
Nur weil du im nächsten Jahr mehr als 30 Tage Urlaub haben willst?
--- End quote ---
Ich nenne es mal so... eher eine Gleichstellung gegenüber einem normalen Festangestellten, wo das ja absolut kein Problem wäre. Gibt sogar die Regelung, dass man bis zum 30.09 Zeit hat den alten Urlaub zu nehmen....
Aber diese Gleichstellung gibt es wohl nur in der Theorie.
--- End quote ---
Auch bei Festangestellten gelten diese Regeln, wenn der AV beendet wird.
--- Zitat ---
Erstmal muss der neue Vertrag her das ist schon richtig.
--- End quote ---
Korrekt, und deswegen kann die Verwaltung dich auch nur so behandeln, wie sie jeden behandeln muss, der bald weg ist!
Ihn Auffordern seinen Urlaub zu nehmen.
--- Zitat ---Mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit hätte ich ja dann auch den anfänglichen Januarurlaub :), oder auch nicht falls es doch noch klappt. Dann aber wiederrum vom Neuen. Oder ich fange gleich am 2. wieder an…. Oder, oder :D
Das sind eben die Szenarien die man so durchspielt, wenn es noch keine Klarheit gibt... nicht schön.
--- End quote ---
Oh no.
Wenn du noch Resturlaub über hast am Ende des Arbeitsverhältnisses, dann bekommst du für diese "Urlaubszeit" kein Arbeitslosengeld.
knopper:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 14:23 ---
--- Zitat von: knopper am 21.11.2023 12:32 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:40 ---Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
--- End quote ---
das ist korrekt und meiner Meinung nach auch jedsmal eine unnötige Hängepartie... muss man aber als befristet Angestellter wohl so hinnehmen.
--- End quote ---
Man nimmt es hin, müssen muss man das nicht, ich aber auch lange so glücklich und zufrieden mich durchs Forscherleben gewimmelt.
--- End quote ---
ja ich weiß und natürlich gibt es Alternativen.... kündigen und sich was Sicheres suchen. :)
Auf der anderen Seite ist eine Festanstellung und gutes Gehalt sind auch nicht alles, wenn es wiederum mit den Kollegen nicht passt, man zu viel Druck bekommt oder allgemein eine schlechte Atmosphäre herrscht. Das passt halt hier alles ...daher auch meine Entscheidung.
Forscher bin ich auch nicht direkt sondern nur technischer Angestellter bzw. Administrator, also geringere E-Stufe :D.... aber halt alles im Rahmen des Projektes.
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 14:23 ---Kapier ich nicht was du damit sagen willst?
Man kann nicht auf Urlaub verzichten.
Man kann ihn nur verfallen lassen.
--- End quote ---
Ja verfallen lassen meinte ich.
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 14:23 ---Oh no.
Wenn du noch Resturlaub über hast am Ende des Arbeitsverhältnisses, dann bekommst du für diese "Urlaubszeit" kein Arbeitslosengeld.
--- End quote ---
Ah ok, das ist mir jetzt auch neu.
D.h. der Urlaub verfällt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses doch nicht, sondern wird dann wiederrum relevant für das ALG, bzw. hier angerechnet? ???
MoinMoin:
--- Zitat von: knopper am 21.11.2023 14:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 14:23 ---Kapier ich nicht was du damit sagen willst?
Man kann nicht auf Urlaub verzichten.
Man kann ihn nur verfallen lassen.
--- End quote ---
Ja verfallen lassen meinte ich.
--- End quote ---
Dafür musst du nichts machen, sondern einfach abwarten und die Verwaltung machen lassen.
(Die sind wahrscheinlich ängstlich, was die Abgeltung des Urlaub nach Ende angeht, bzw. dass sie sich scheuen, die harte Karte zu ziehen und sagen: er ist futsch, weil du ihn nicht genommen hast.)
--- Zitat ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 14:23 ---Oh no.
Wenn du noch Resturlaub über hast am Ende des Arbeitsverhältnisses, dann bekommst du für diese "Urlaubszeit" kein Arbeitslosengeld.
--- End quote ---
Ah ok, das ist mir jetzt auch neu.
D.h. der Urlaub verfällt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses doch nicht, sondern wird dann wiederrum relevant für das ALG, bzw. hier angerechnet? ???
--- End quote ---
Die Logik ist doch ganz einfach.
Das Amt sagt: Du hast dir den Urlaub auszahlen lassen, dann hätte der AG dich Weiterbeschäftigen können für die Urlaubszeit, also bekommst du von uns für diese Urlaubszeit kein ALG (weil du hast für die Zeit schon Geld vom AG bekommen).
pallas:
Ein Hinweis am Rande: in EU geförderten Projekten müssen mittlerweile von allen Mitarbeiter_innen Stundenzettel ausgefüllt werden. Mag sein, dass dies für EFRE-Projekte ähnlich ist. Da hat der AG wenig Spielraum hinsichtlich der Urlaubsregelungen - diese Dokumente sind wahrheitsgemäss zu führen.
MoinMoin:
--- Zitat von: pallas am 21.11.2023 18:40 ---Ein Hinweis am Rande: in EU geförderten Projekten müssen mittlerweile von allen Mitarbeiter_innen Stundenzettel ausgefüllt werden. Mag sein, dass dies für EFRE-Projekte ähnlich ist. Da hat der AG wenig Spielraum hinsichtlich der Urlaubsregelungen - diese Dokumente sind wahrheitsgemäss zu führen.
--- End quote ---
Jipp, wenn ich an den Schmuh in den 90er denke den da einige Profs betrieben haben in den EU Projekten.
Im Projekt 4 WiMi stellen und 3 Studenten haben es gerissen....
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version