Autor Thema: Höhergruppierung nach Versetzung/neue Tätigkeit  (Read 3462 times)

babaganush2023

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Hallo alle Zusammen,

mein Arbeitgeber reagiert auf meine Anfrage nicht. Ich habe mich erfolgreich von einer S12 auf eine E13 Stelle (ich habe nebenberuflich einen Master gemacht) beworben. Es ist zu einer Versetzung gekommen. Voraussetzung für die Bewerbung war, bereits beim Land beschäftigt zu werden. Ich werde nur in einen anderen Bezirk wechseln.
Aktuell bin ich in der Erfahrungsstufe 4. Nun meine Frage: Erfolgt die Versetzung stufengleich? Bekomme ich eine E 13 Erfahrungsstufe 4?

Vielen Dank!

McOldie

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Antw:Höhergruppierung nach Versetzung/neue Tätigkeit
« Antwort #1 am: 20.11.2023 17:43 »
Schau einmal hier:

https://betriebs-berater.com/4717/2021/bag-stufenzuordnung-tabellenwechsel/

Ggfs. musst du hier mit dem Arbeitgeber erhandeln

babaganush2023

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Antw:Höhergruppierung nach Versetzung/neue Tätigkeit
« Antwort #2 am: 21.11.2023 09:55 »
Kann ich die Stufenzuordnung auch noch verhandeln, wenn ich die neue Tätigkeit bereits aufgenommen habe? Auf Nachfrage welche Stufenzuordnung ich bekomme meinte meine neue Sachbearbeiterin sie bearbeitet mein Anliegen erst, wenn ich die neue Arbeit angetreten habe. Ich bekomme keinen neuen Vertrag, da es eine Versetzung ist (Falls diese Info wichtig ist)

Vielen Dank für die hilfreichen Infos.

Cream1978

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Antw:Höhergruppierung nach Versetzung/neue Tätigkeit
« Antwort #3 am: 21.11.2023 15:08 »
Normal bekommt man auch bei einer Versetzung einen neuen Arbeitsvertrag, da ja neue Dienststelle, neue Tätigkeit und neue Eingruppierung. Da steht dann ja auch die Eingruppierung mit Stufe drin. Nur Sachen wie Probezeit, Einstellungsuntersuchung, etc. fallen dann raus.