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Notdienstvereinbarungen und Traifbeschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft

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lsma:
Moin,

können zu Notdiensten alle Traifbeschäftigten oder nur Gewerkschaftsmitglieder herangezogen werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Thomas09:
Gewerkschaftsmitglieder können prinzipiell zu garnichts herangezogen werden, da dem AG in der Regel nicht bekannt ist welche MA Mitglieder einer Gewerkschaft sind und welche nicht.

Gibt natürlich Ausnahmen wie die Automobilindustrie oder die Stahlindustrie wo der Organisationsgrad bei 100 % liegt. Aber auch dort wird es ein paar wenige geben die nicht in der Gewerkschaft sind.

MoinMoin:
Geth es um den Streik Notdienst?

Warnstreik:

--- Zitat von: lsma am 20.11.2023 14:58 ---Moin,

können zu Notdiensten alle Traifbeschäftigten oder nur Gewerkschaftsmitglieder herangezogen werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

--- End quote ---


--- Zitat von: VerDi ---Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)
--- End quote ---


--- Zitat von: DBB ---Notdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
--- End quote ---

lsma:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 09:47 ---Geth es um den Streik Notdienst?

--- End quote ---

Ja. Da dort kein Tarifbeschäftigter in der Gewerkschaft ist, wurden die Anwesenden zum Notdiesnt verpflichtet.
Ich kann mich jedoch erinnern gelesen zu haben, dass zum Notedienst nur Gewerkschaftsangehörige herangezogen werden können, finde dafür jedoch keine Grundlage.

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