Autor Thema: Notdienstvereinbarungen und Traifbeschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft  (Read 2372 times)

Warnstreik

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.
Und diese 2 Mann sind keine Gewerkschafter und werden mit welchem Recht vom AG davon abgehalten streiken zugehen?
Die Gewerkschaft kann seine Mitglieder zum Notdienst "verpflichten", aber nicht andere. Verträge zu lasten Dritter ist wohl nicht so ganz erlaubt.
Wenn ein nicht Gewerkschafter es freiwillig macht, ok.

Nun vergaloppierst du dich grad: Eine Gewerkschaft hat einem nicht-Gewerkschafter gegenüber genauso wenig Weisungsbefugnis wie sie es einem Gewerkschaftsmitglied gegenüber hat. Sie nimmt also niemandem das Streikrecht sondern nimmt die Notdienstler aus dem Streikaufruf heraus. Da ein Streikaufruf für Gewerkschaftler und nicht-Gewerkschaftler gilt, kann also auch eine Ausnahme des Streikaufrufes für beide gelten.


blondie

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Danke. ich wusste kurz nicht, wie ich das besser erklären soll. Hier scheinen etwas wirre Vorstellungen vom streiken und den Gegebenheiten/Vereinbarungen drum herum vorzuliegen.

MoinMoin

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.
Und diese 2 Mann sind keine Gewerkschafter und werden mit welchem Recht vom AG davon abgehalten streiken zugehen?
Die Gewerkschaft kann seine Mitglieder zum Notdienst "verpflichten", aber nicht andere. Verträge zu lasten Dritter ist wohl nicht so ganz erlaubt.
Wenn ein nicht Gewerkschafter es freiwillig macht, ok.

Nun vergaloppierst du dich grad: Eine Gewerkschaft hat einem nicht-Gewerkschafter gegenüber genauso wenig Weisungsbefugnis wie sie es einem Gewerkschaftsmitglied gegenüber hat. Sie nimmt also niemandem das Streikrecht sondern nimmt die Notdienstler aus dem Streikaufruf heraus. Da ein Streikaufruf für Gewerkschaftler und nicht-Gewerkschaftler gilt, kann also auch eine Ausnahme des Streikaufrufes für beide gelten.
Ich würde es mal so formulieren:
Die Gewerkschaft organisiert zusammen mit ihren Mitgliedern und anderen Mitarbeitern und dem AG einen Notdienst, damit der AG nicht den Streik unterbinden kann, denn ohne einen Notdienst könnte der AG den Streik gerichtlich untersagen lassen.
« Last Edit: 22.11.2023 16:34 von MoinMoin »

Lordium

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Moin zusammen,

zur Klarstellung.

Eine Gewerkschaft die Tarifverhandlungen führt darf zum Streik auf rufen. Sie ruft alle Beschäftigten oder eine definierte Gruppe auf. Das kann sowohl Räumlich als auch Statusgruppen mäßig sein. Z.B. alle Azubis in den Landesbetrieben xy. Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen aber geben Falls Streikunterstützung von der Gewerkschaft.

Ein Notdienst darf nur zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber einseitig einen Notdienst vereinbart, verstößt er gegen das Grundgesetz Artikel 9. Denn jeder hat das Recht erst einmal an einem Arbeitskampf teilzunehmen.

Die aufrufende Gewerkschaft ist auch verantwortlich für die Rechtmäßigkeit des Streikes.

Für die Umsetzung der Notdienstvereinbarung sind beide Seiten verantwortlich. Heißt in der Praxis wenn dort steht das nur bestimmte arbeiten gemacht werden im Betrieb muss der Arbeitgeber auch dafür sorgen das nur diese gemacht werden und alle anderen Arbeiten unterbunden werden.
Hingen ist die Gewerkschaft dafür verantwortlich sicher zu stellen das das vereinbarte Personal am Arbeitsplatz erscheint. Hier bei ist egal ob es Gewerkschaftsmitglieder oder nicht sind.

Für eingeteilte Personen besteht eine Arbeitspflicht deswegen da für sie der Streikaufruf nicht gilt wegen der Notdienstvereinbarung.  Da die Gewerkschaft nicht verrät wer Mitglied ist und wird sie kein Unterschied machen.