Moin zusammen,
zur Klarstellung.
Eine Gewerkschaft die Tarifverhandlungen führt darf zum Streik auf rufen. Sie ruft alle Beschäftigten oder eine definierte Gruppe auf. Das kann sowohl Räumlich als auch Statusgruppen mäßig sein. Z.B. alle Azubis in den Landesbetrieben xy. Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen aber geben Falls Streikunterstützung von der Gewerkschaft.
Ein Notdienst darf nur zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber einseitig einen Notdienst vereinbart, verstößt er gegen das Grundgesetz Artikel 9. Denn jeder hat das Recht erst einmal an einem Arbeitskampf teilzunehmen.
Die aufrufende Gewerkschaft ist auch verantwortlich für die Rechtmäßigkeit des Streikes.
Für die Umsetzung der Notdienstvereinbarung sind beide Seiten verantwortlich. Heißt in der Praxis wenn dort steht das nur bestimmte arbeiten gemacht werden im Betrieb muss der Arbeitgeber auch dafür sorgen das nur diese gemacht werden und alle anderen Arbeiten unterbunden werden.
Hingen ist die Gewerkschaft dafür verantwortlich sicher zu stellen das das vereinbarte Personal am Arbeitsplatz erscheint. Hier bei ist egal ob es Gewerkschaftsmitglieder oder nicht sind.
Für eingeteilte Personen besteht eine Arbeitspflicht deswegen da für sie der Streikaufruf nicht gilt wegen der Notdienstvereinbarung. Da die Gewerkschaft nicht verrät wer Mitglied ist und wird sie kein Unterschied machen.