Die stv. Leitung im Hort (eingruppiert in EG S 9) vertritt krankheitsbedingt für längere Zeit die Leitung (EG 13) und erhält daher eine Zulage nach § 14 für höherwertige Tätigkeiten. Da es bei EG 13 keine SuE-Zulage gibt, muss ich den Wegfall der SuE-Zulage bei der Berechnung der Zulage für die höherwertigen Tätigkeiten berücksichtigen, oder?
Sehe ich das richtig?