Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Jahressonderzahlung und pers. Zulage Abs. 7 Vorbemerkung Entgeltordnung

(1/3) > >>

Pätsch:
Hallo zusammen,

ich bin aktuell in E04 eingruppiert und erhalte eine persönliche Zulage nach E9c, da ich den VL II noch abschließen muss. Jetzt hätte ich eine Frage zur Ermittlung der Höhe der Jahressonderzahlung:

Bei der Berechnung wird ja nun das Entgelt aus E04 inkl. Zulage nach E9c berücksichtigt. Welchen Bemessungssatz nimmt man jedoch für die Berechnung? Die 84,51 % aus E04 oder die 70,28 % von E9c.

Der Arbeitgeber sagt, es wird der Bemessungssatz nach E9c genommen, da man sonst ja mehr erhalten würde, also die, die regulär in E9c wären.
Ich bin jedoch der Meinung, dass sich die Jahressonderzahlung rein nach der "offiziellen" Eingruppierung (E04) und dem tatsächlich erhaltenem Entgelt + Zulagen richtet.

Wäre über eine kurze Rückmeldung oder gar eine Quellenangabe sehr dankbar.

Viele Grüße

Verwaltungsfritze:
Sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Entgeltgruppe abhängen,
richten sich während der Zeit, für die die Zulage zu zahlen ist, nach der der
Tätigkeit der/des Beschäftigten entsprechenden Entgeltgruppe.

Pätsch:
Besten Dank für den Hinweis.

McOldie:
Erhält der Arbeitnehmer neben seinem regulären Entgelt eine persönliche Zulage gem. Nr. 7 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung TVöD, so bleibt diese bei der Bestimmung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung unberücksichtigt.
Der Bemessungssatz stellt auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten EntgGr. und nicht auf die Summe aus verschiedenen Entgeltbestandteilen ab.
Bei der Bemessungsgrundlage dagegen ist die Zulage mit zu berücksichtigen.

Pätsch:
Auch dir danke für den Beitrag....dies entspricht der Auffassung die ich auch bisher hatte.

Nach deiner Auffassung müsste der JSZ also mit 84 % berechnet werden

Der von Verwaltungsfritze zitierte Teil aus Abs. 7 der Entgeltordnung deutet jedoch eher darauf hin, dass die 70% korrekt sein könnte

Gab es im Rahmen der letzten Tarifrunde da eine Änderung? Ich hatte nämlich auch einmal in der Abrechnung von 2022 bei mir nachgeschaut und da wurde als Bemessungssatz mit 84% von EG04 gerechnet.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version