Danke für eure Antworten.
Mir kommt der Ausschreibungstext ehrlich gesagt so vor "das haben wir schon immer da rein geschrieben" ohne dass man sich da heutzutage Gedanken darum gemacht hat.
Ich lese es so, dass die IMK/HMK festgestellt hat, dass das Bildungsniveau von "FH-Mastern" für den hD ausreicht. Ob das nun für die Eingruppierung relevant ist (bzw. ob man sich auf -1 einlässt), ist noch mal eine andere Frage. Hier geht es zunächst um das Bewerbungsverfahren.
Dass der AG die Voraussetzungen (meint: Promotion, Mindestnote usw.) nach Gusto festlegen kann, ist soweit klar.
Mein Master an einer staatlichen Hochschule ist seit 2017 programmakkreditiert durch den Akkreditierungsrat.
Das Problem für den Bewerber ist doch, dass man den vom AG geforderten "Gleichwertigkeitsnachweis" gar nicht erbringen kann, weil die Akkreditierungsverantwortlichen heutzutage wegen des Beschlusses aus 2007 ganz auf die Öffnungsklausel verzichten. Die ist schlicht nicht mehr Bestandteil der Urkunde.
Obwohl der Qualitätsstandard laut IMK/KMK gewahrt wird, sind FH-Masterabsolventen mit "neu" (d.h. 15 Jahre und jünger) akkreditierten Studiengängen raus aus dem Verfahren.
Das kann doch so nicht richtig sein